Die Kontrollen im Schuhhandel fanden erstmals seit rund zehn Jahren statt. In 109 Schuhgeschäften hat das Marktamt kontrolliert, wie es um die Einhaltung der Kennzeichnungsverordnung steht. Denn die Materialien müssen im Schuhinneren oder auf einem Anhänger angegeben sein.
39 Geschäfte mit Mängel
Zu Beginn der Schwerpunktkontrollen vor fünf Wochen fanden die Kontrollore in jedem Geschäft Schuhe ohne korrekte Kennzeichnung. „Es hat sich sehr schnell bei den Schuhhandelsbetrieben herumgesprochen, dass das Marktamt Kontrollen durchführt. Und die Kennzeichnungen wurden dann ganz schnell angepasst“, so Marktamtsprecher Alexander Hengl gegenüber Radio Wien.
In 39 der 109 Geschäfte stellten die Marktamt-Mitarbeitenden Kennzeichnungsmängel fest. In diesen Fällen haben sie beim zuständigen Bezirksamt Anzeige erstattet. Hengl: „Normalerweise spricht man da beim unlauteren Wettbewerbsgesetz von circa 300 Euro bei Erstmaligkeit. Das bestimmen aber tatsächlich die Bezirksämter.“