Verhandlungssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen
ORF.at/Zita Klimek
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CHRONIK

Drei Jahre Haft für Pädophilen

Ein 40-Jähriger hat am Freitag am Wiener Landesgericht zugegeben, sich in Missbrauchsabsicht im Darknet ein zehnjähriges Mädchen „bestellt“ zu haben. Das Treffen kam nicht zustande. Dennoch wurde der Mann bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwerwiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte.

Angeklagter ließ sich bisher nicht helfen

Neben einer Pädophilie leide der Mann an Kokain- und Cannabissucht sowie einer strukturellen Persönlichkeitsstörung. „Er hat bisher nie die Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben“, sagte der Sachverständige. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei „die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird“, meinte der Experte.

Der 40-Jährige nahm das Urteil an. „Ich gehöre therapiert. Ich will etwas dagegen tun“, hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats einverstanden. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Bestimmung zur entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen und des Besitzes von zahlreichen Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen.

Im Darknet nach verbotenem Material gesucht

Er hatte seit 2015 im Internet nach einschlägigem, verbotenem Material gesucht, wobei die dabei verwendeten Suchbegriffe keinen Zweifel an seiner pädophilen Ader ließen, die er seinen Angaben zufolge bereits im Alter von zwölf Jahren bemerkt haben will. Auf einer russischen Plattform kam er in Kontakt mit anderen Usern und forderte diese immer wieder auf, ihm Bilder und Videos zu schicken.

„Schließlich hat es ihm nicht mehr gereicht, Material anzuschauen“, sagte die Staatsanwältin. Ende 2022 sei der Mann im Darknet auf eine Website gestoßen, auf der Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 16 Jahren angeboten wurden – „zum Mieten und zum Kaufen“, wie die Staatsanwältin berichtete: „Dieses Angebot wollte der Angeklagte annehmen.“

Dazu gekommen ist es schließlich nicht, denn der Angeklagte war im Darknet Betrügern aufgesessen. Die Zahlung von eintausend Euro in Bitcoin war verschwunden. Das gebuchte Mädchen war zum vereinbarten Zeitpunkt nie erschienen, wie der 40-Jährige vor Gericht gestand.