Teppiche liegen auf einem Stapel
APA/dpa/Axel Heimken
APA/dpa/Axel Heimken
Wirtschaft

Marktamt kontrollierte in Risikogewerben

Das Wiener Marktamt hat in den vergangenen Wochen 566 Kontrollen in sogenannten Risikogewerben durchgeführt. Dabei wurden 26 „Übertretungen der Gewerbeordnung hinsichtlich Geldwäschebestimmungen und unbefugter Gewerbeausübungen“ festgestellt.

Zu Risikogewerben zählen laut Marktamt unter anderem „Juweliere und Teppichhändler sowie Immobilienmakler, wo Provisionen in bar entrichtet werden“. Auch bei verschiedenen Unternehmensberatungen und Bürodienstleistern sei kontrolliert worden, ob mit größeren Bargeldbeträgen hantiert und wie dies dokumentiert wird, heiß es am Montag in einer Aussendung.

Meiste Übertretungen im Handel

Bei den 566 Kontrollen wurden insgesamt 26 Übertretungen der Gewerbeordnung festgestellt. Weiters wurden Kontrollen verweigert, hieß es vom Marktamt. Diese mussten erzwungen werden, woraufhin das Marktamt diesen Umstand zur Anzeige brachte. „Gerade dort, wo viel Geld im Umlauf ist, gilt es besonders genau hinzuschauen. Das Marktamt überprüft sehr genau“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil. Dabei gehe es darum, Schaden von Konsumentinnen und Konsument abzuwenden.

Marktamt: Aktion gegen Geldwäsche

Das Wiener Marktamt hat in den vergangenen Wochen eine Schwerpunktaktion gegen Geldwäsche in sogenannten Risikogewerben durchgeführt. Dabei wurden 26 „Übertretungen der Gewerbeordnung hinsichtlich Geldwäschebestimmungen und unbefugter Gewerbeausübungen“ festgestellt.

„Die meisten Übertretungen sind im Handel gefunden worden“, erklärte Marktamtssprecher Alexander Hengl gegenüber Radio Wien. Da gehe es zum Beispiel auch um Goldankauf. Da werde genauer hingeschaut. „Gewerbetreibende, die Zahlungen von 10.000 Euro oder mehr in bar tätigen bzw. einnehmen, unterliegen gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, erinnerte das Marktamt.

Strafen machen mehrere Tausend Euro aus

Wurde ein Fehlverhalten festgestellt, sei eine Geldstrafe verhängt worden und der entsprechende Betrieb sei an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes gemeldet worden. Die Strafen liegen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Das werde nach Delikt angepasst. „Es muss einen Unterschied machen, ob in der Bilanz oder der Buchhaltung etwas vergessen wurde oder ob tatsächlich Auffälligkeiten vorherrschen“, sagte Hengl. Es werde aber beides zur Anzeige gebracht. Für die Höhe ist das Magistratische Bezirksamt zuständig.