Gericht

Mann in Brust gestochen: Haft und Einweisung

Eine 26-Jährige ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu 38 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Sie stach am 31. Juli 2022 ihrem Freund ein Fleischermesser in die Brust. Die Frau wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Den Bruststich hatte die Staatsanwaltschaft letztlich als versuchten Mord angeklagt, nachdem ursprünglich lediglich wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt worden war. Die Frau wurde erst im Oktober in U-Haft genommen, nachdem sie bis dahin weiter mit dem Opfer, einem 28-jährigen Koch, in aufrechter Lebensgemeinschaft an derselben Adresse gewohnt hatte. Vom Mordversuch sprachen die Geschworenen die 26-Jährige einstimmig frei, beide Taten wurden als absichtliche schwere Körperverletzung gewertet.

Mann setzte Rettungskette selbst in Gang

Die Staatsanwaltschaft gab zu Beginn des Prozesses an, es sei zunächst ein medizinisches Gutachten „übersehen“ worden, demzufolge mit der Stichverletzung Lebensgefahr verbunden war. Die Frau hatte dem 28-jährigen Koch das insgesamt 30 Zentimeter lange Messer nach einem Streit und als angebliche Reaktion auf Tätlichkeiten in die Brust gestoßen. Die Klinge eröffnete rechts unterhalb des Schlüsselbeins die Brusthöhle, Luft drang in die Brusthöhle ein, es kam auch zu einer Einblutung in den Brustraum.

Da die 26-Jährige nicht reagierte, zog der Mann sich sein T-Shirt aus und versuchte damit, die Blutung zu stoppen. Schließlich lief er aus der Wohnung auf die Straße, machte Passanten auf sich aufmerksam und setzte so selbst die Rettungskette in Gang. Der 28-Jährige kam in ein Spital, eine Notoperation rettete ihm das Leben. Wäre nicht rasch eine notfallmedizinische Versorgung erfolgt, wäre der Mann vermutlich verblutet.

Frau mit mehreren Vorstrafen

Die Unterbringung der 26-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erfolgte gemäß § 21 Absatz 2 StGB, da diese zwar zurechnungsfähig ist, aber laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann eine schwere Persönlichkeitsstörung aufweist, die einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkommt. Hofmann hält die zu Aggressionen neigende Frau für derart gefährlich, dass ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wieder mit Gewaltdelikten zu rechnen ist.

Die Frau weist bereits mehrere Vorstrafen auf. In einer U-Bahn hatte sie Jugendliche ohne erkennbaren Grund attackiert, nach dem Aussteigen versetzte sie einem Mann auf einer Rolltreppe einen Kopfstoß. In einem Supermarkt riss sie die Jalousien vom Fenster, einem Autofahrer beschädigte sie die Motorhaube seines Gefährts, weil der sie angehupt hatte. Im Prozess gestand sie ein, dass sie eine Behandlung brauche.

Bereits zweite Messerattacke

„Ich wollte ihn auf keinen Fall töten“, versicherte die Angeklagte in ihrer Einvernahme in Bezug auf den Mordversuchvorwurf. Sie bzw. ihr Verteidiger Nikolaus Rast schilderten eine Gewaltbeziehung, der Lebensgefährte der 26-Jährigen habe diese unter Alkoholeinfluss immer wieder geschlagen. „Wenn Alkohol und Drogen im Spiel waren, war die Beziehung toxisch. Immer wenn er sauft, wird er aggressiv und fängt an zu schlagen“, meinte Rast.

Es kam bereits vor der verhandelten Tat zu einem Messerangriff. Beim ersten Mal benutzte die 26-Jährige ein Stanleymesser. Zur weit gravierenderen Attacke behauptete die Frau, der 28-Jährige sei in der Küche handgreiflich geworden und habe sie mit dem Kopf gegen einen Kasten gestoßen, woraufhin sie nach dem Messer griff und zustach.

Auch Opfer zu Haft verurteilt

Neben der Frau wurde auch das Opfer verurteilt, dem als Mitangeklagtem das Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie falsche Zeugenaussage angekreidet wurde. Der Lebensgefährte der Frau hatte zu beiden Gewalttaten in seinen jeweiligen zeugenschaftlichen Vernehmungen „aus Liebe“ wahrheitswidrig ausgesagt, wie die Staatsanwältin erklärte. Für diese unrichtigen Angaben fasste er drei Monate bedingt aus. Auch diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig.