Kind lernt mit GoStudent
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CHRONIK

GoStudent: Vertragsklauseln gesetzeswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klauseln in Verträgen des Nachhilfe-Start-ups GoStudent eingeklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Gesetzeswidrigkeit nun. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht erklärte über 20 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Damit fällt etwa die Klausel von GoStudent, auf die das Start-up zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen stützte.

„Der Gesetzgeber sieht für automatische Vertragsverlängerungen klare Regelungen vor“, heißt es in der Aussendung des VKI. „Unternehmen müssen Kundinnen und Kunden vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein.“ Diesen Vorgaben kam GoStudent nicht ausreichend nach. Bereits das Handelsgericht Wien hatte GoStudent die Verwendung dieser und anderer Klauseln untersagt. Das Nachhilfe-Start-up ging damals in Berufung.

Angebot kann nicht einfach eingeschränkt werden

Für unzulässig erklärte das OLG Wien auch eine Klausel, die es GoStudent ermöglichen sollte, die über die Lernplattform angebotenen Leistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder gänzlich einzustellen. Der VKI hatte hier kritisiert, dass damit das Leistungsversprechen von GoStudent gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten ausgehöhlt wird. Zudem untersagte das Gericht dem Unternehmen eine Bestimmung, die das gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Verträgen unzulässig einschränkt.

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GoStudent-Online-Lerneinheit

„GoStudent hat bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Transparenz unserer AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu erhöhen“, hieß es vonseiten des Unternehmens auf APA-Anfrage. So seien bereits Änderungen in Bezug auf das Rücktrittsrecht, die automatische Vertragsverlängerung sowie die Kündigungsmöglichkeiten vorgenommen worden. Die letzten Änderungen der AGB stammen laut Unternehmenswebsite vom 17. März 2022. Hinsichtlich der Entscheidung des OLG hieß es: „Wir prüfen momentan das – noch nicht rechtskräftige – Urteil und werden im Anschluss eine abschließende Entscheidung über allfällige weitere rechtliche Schritte treffen.“

Gerichte auch in Deutschland beschäftigt

„Immer wieder machen wir die Erfahrung, dass bei Start-ups Konsumentenrechte nicht im Fokus stehen. Das ist besonders unverständlich, wenn es sich um medial viel beachtete Unternehmen wie GoStudent handelt“, kommentierte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller das Urteil. „Wir gehen davon aus, dass GoStudent das zweitinstanzliche Urteil anerkennt und sich endlich an seine rechtlichen Verpflichtungen hält.“

Die Entscheidung des OLG Wien ist eine weitere schlechte Nachricht für GoStudent, nachdem der Sparkurs gegen Ende 2022 verschärft wurde. Auch in Köln beschäftigt sich derzeit ein Gericht mit den Vertragsbedingungen des Nachhilfeunternehmens. Das Landgericht Köln verurteilte GoStudent in 17 von 20 Punkten nicht rechtskräftig, GoStudent legte in mehreren Punkten Berufung ein. Geklagt hatte ein Mitbewerber wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.