das Wohnhaus
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Chronik

Frau gequält und schwer verletzt

Ein Mann hat am Donnerstag in Wien-Brigittenau seine Lebensgefährtin schwer verletzt. Laut Polizei sperrte er die 39-jährige Frau in der Wohnung ein und malträtierte sie regelrecht.

Gegen sieben Uhr früh hörten die Nachbarn laute Schreie aus der Wohnung in der Treustraße und alarmierten daraufhin die Polizei. Da die Wohnungstüre nicht geöffnet wurde, öffneten Polizisten der Sondereinheit Wega die Türe gewaltsam. In der Wohnung fanden die Beamten die schwer verletzte Frau, die am Boden lag.

Frau gequält und schwer verletzt

Ein Mann hat am Donnerstag in Wien-Brigittenau seine Lebensgefährtin schwer verletzt. Laut Polizei sperrte er die 39-jährige Frau in der Wohnung ein und malträtierte sie regelrecht.

Sie teilte den Beamten mit, dass sie ihr Lebensgefährte, der sich ebenfalls in der Wohnung befand, mehrmals mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen und sie mit Fußtritten attackiert hat. „Er soll sie in der Wohnung eingesperrt, stranguliert und gefesselt haben, sie malträtiert haben. Sie hat diverse schwere Verletzungen davongetragen“, berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich.

die aufgebrochene Wohnungstüre
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Türe musste von der WEGA aufgebrochen werden

Hausratte aus Fenster geworfen

Der gebürtige Pole soll zudem Gegenstände und eine Hausratte aus dem Fenster der im zweiten Stock gelegenen Wohnung geworfen haben. Einen Tag zuvor soll der 43-Jähriger der Frau, ebenfalls polnische Staatsbürgerin, bereits an den Unterarmen Schnitte mit einem Küchenmesser zugefügt haben.

Das Opfer wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und anschließend in ein Spital gebracht. Die 39-Jährige schwebte am Donnerstag laut Exekutive „in akuter Lebensgefahr“. Am Freitagnachmittag hatte sich ihr Zustand allerdings gebessert. „Derzeit ist sie außer Lebensgefahr. Ihr Zustand könnte sich aber wieder verschlechtern“, so die Polizei.

Der Tatverdächtige wurde festgenommen und in die Justizanstalt gebracht, er bestreitet die Tat. Gegen ihn wurde zudem ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.