chronik

Arzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Ein Wiener Spitalsarzt muss sich im Zusammenhang mit dem Suizid einer Patientin am 10. Oktober wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt verantworten. Dem Mediziner droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Polizisten hatten die psychisch kranke Frau Ende Oktober 2021 in ein Wiener Spital gebracht. Die Beamte gingen davon aus, dass bei ihr Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen. Die Frau wurde nach dem Unterbringungsgesetz stationär aufgenommen. In der Klinik nahm sich die Frau dann das Leben.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Dem damals diensthabenden Oberarzt wird von der Staatsanwaltschaft Wien angelastet, fahrlässig den Tod der Frau herbeigeführt zu haben. Der Facharzt für Psychiatrie habe trotz einer angenommenen Selbstgefährdung die erforderliche Überwachung der Frau sowie ihrer Unterbringung in einem videoüberwachten Zimmer fahrlässigerweise nicht veranlasst. Vorgeworfen wird dem Arzt auch, keine „Erhöhung der Medikation“ in Betracht gezogen zu haben, wie im der APA vorliegenden Strafantrag festgehalten wird.

Freiheitsstrafe möglich

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das im Vorfeld eingeholt wurde und das den Angeklagten belastet. Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt. Dem Arzt drohen im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Es gilt die Unschuldsvermutung, der Arzt bestreitet die Vorwürfe.