Gericht

16-Jähriger handelte im Darknet: Verurteilt

Ein 16-jähriger Wiener wurde wegen Besitzes, Weitergabe und gewerbsmäßigen Handels mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch verurteilt. Der Jugendliche hatte damit im Darknet im großen Stil gehandelt.

Der heute 16-Jährige hatte sich seit 2021 insgesamt 2.100 verbotene Dateien verschafft, abgespeichert und auf einem Marktplatz im Darknet angeboten. Die Verkäufe wickelte der Jugendliche hochprofessionell ab, indem er sich Online-Chats bediente oder Schnipsel von einschlägigen Videos herstellte, die er als „Teaser“ verbreitete.

Er stellte auch Screenshots mit Preislisten her und bot „Beweise“ dafür an, dass es das offerierte Material tatsächlich gab. Als ihm die Polizei auf die Spur kam, legte der Junge ein umfassendes Geständnis ab. „Sie haben offen die Karten auf den Tisch gelegt“, billigte ihm die Richterin zu. 51 Uploads waren zum Zeitpunkt seiner ersten Beschuldigteneinvernahme bekannt, nachdem der Schüler reinen Tisch gemacht hatte, zeigte sich, dass es mit 156 Uploads mehr als die dreifache Menge an hochgeladenem Material gab.

Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe

Trotz der Schwere der Tat kam der 16-Jährige ohne Strafe davon, aufgrund der besonderen Umstände der Tat und des Täters. Gemäß einer Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe. Der Jugendliche erhielt eine dreijährige Probezeit, innerhalb der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Zusätzlich wurde ihm der Beginn und regelmäßige Nachweis einer Psychotherapie auferlegt und Bewährungshilfe angeordnet.

Das Gericht ging davon aus, dass der Junge mit den gehandelten Kindesmissbrauchsdarstellungen mindestens 6.000 Euro verdient hatte – diesen Betrag muss er zurückbezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 16-Jährige nahm es nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger und seinen Eltern an, der Staatsanwalt gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.