Der Angeklagte mit Polizisten
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Chronik

20 Jahre Haft für Mord an Mutter

In Wien ist am Montag ein 22-jähriger Mann für den Mord an seiner Mutter zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Als er mit einem Küchenmesser auf sie einstach, habe er aus „blinder Wut“ gehandelt, erklärte er. Töten wollte er sie laut eigener Aussage jedoch nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Vorausgegangen sei der Tat „ein ganz normaler Familienstreit“. Er habe sich bei einem Zustelldienst etwas zu essen bestellen wollen, der Mutter habe das nicht gepasst. Sie habe ihn beschimpft, „da ist es zur Tat gekommen. Ich hab’ das Messer genommen und einfach zugestochen“, hatte der bisher Unbescholtene in seiner Beschuldigteneinvernahme geschildert, wobei er allerdings die Tötungsabsicht in Abrede stellte. „Ich wollte sie nicht umbringen. In dem Moment wollte ich sie einfach verletzen“, versicherte er.

Angeklagter nahm Urteil an

Dieser Verantwortung folgten die Geschworenen mehrheitlich nicht. Der Schuldspruch erfolgte mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage. „Es ist wieder ein Femizid. Es ist wieder eine Frau umgebracht worden“, hielt die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Und in Bezug auf das vom Angeklagten ins Treffen geführte Motiv merkte die Richterin noch an: „Ich wüsste keinen banaleren Grund.“

Der Angeklagte mit Polizisten
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Der Angeklagte nahm das Urteil an

Der Mann wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 22-Jährige nahm die Strafe noch im Gerichtssaal an. Daraufhin verzichtete auch der Staatsanwalt auf Rechtsmittel.

Frau verblutete nach Messerstichen

Die Anklage hatte dem 22-Jährigen zur Last gelegt, am Abend des 28. Februar seiner 54 Jahre alten Mutter in deren Wohnung in Wien-Liesing einen elf Zentimeter tiefen Stich in den Nacken versetzt zu haben. Dieser durchtrennte die Schlüsselbeinarterie und eröffnete die Brusthöhle. Zwei weitere Stiche gingen in den Hals und in die Schulter. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät, sie verblutete.

Mordprozess gegen 22-Jährigen

Ein 22-jähriger Mann ist wegen Mordes vor Gericht gestanden: Er soll seine Mutter im Februar in Liesing erstochen haben. Der Angeklagte war geständig, verneinte aber eine Mordabsicht.

Zu dem tödlichen Angriff dürfte es im Badezimmer und für die Mutter überraschend gekommen sein. Sie trug im Tatzeitpunkt ein Nachthemd und war offenbar kurz davor, zu Bett zu gehen. Nach der Tat lief der Sohn der Frau ins Stiegenhaus und klopfte bei mehreren Nachbarn an. „Er ist wild schreiend herumgerannt. Er war komplett fertig mit den Nerven“, erinnerte sich ein Nachbar als Zeuge, der schließlich die Wohnung der 54-Jährigen betreten und Wiederbelebungsversuche unternommen hatte, als er die leblose Frau vorfand.

Zu Tatzeitpunkt zurechnungsfähig

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, weist aber eine Persönlichkeitsstruktur mit narzisstischen und emotional instabilen Zügen auf, die ohne therapeutische Maßnahmen die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen befürchten lässt. Die Staatsanwaltschaft hatte daher die Unterbringung des jungen Mannes im Maßnahmenvollzug beantragt. Die Geschworenen leisteten diesem Antrag Folge.

Gemeldet war der junge Mann in einem Wohnheim der Caritas, er übernachtete jedoch vier- bis fünfmal wöchentlich bei seiner Mutter, die als Sozialarbeiterin tätig war. „Obwohl sie sich vor ihm gefürchtet hat, hat sie ihn weiter bei sich wohnen lassen und sich um ihren Sohn gekümmert“, führte der Staatsanwalt aus.

Galt bei Behörden als Hochrisikofall

Der 22-Jährige galt bei den Behörden als Hochrisikofall. Die Mutter soll von der Polizei mehrmals vor ihrem Sohn gewarnt worden sein, da ein Gewaltverbrechen befürchtet wurde. Dreimal war über ihn hinsichtlich der Adresse der Mutter – der spätere Tatort – ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter nahm der 22-Jährige nicht wahr.

Im Juli 2022 hatte die 54-Jährige ihren Sohn wegen gefährlicher Drohung angezeigt. Sie hatte sich im Schlafzimmer eingeschlossen, nachdem dieser sie mit dem Umbringen – er kündigte an, er werde sie mit einem Messer „aufschlitzen“ – bedroht hatte. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren musste eingestellt werden, weil die Mutter von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machte und nicht gegen ihren Sohn aussagen wollte.