Biergläser mit Bier
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Wirtschaft

Ottakringer verlässt Börse

Die Ottakringer Getränke AG kehrt der Wiener Börse nach 40 Jahren den Rücken. Es wird ein Delisting angestrebt, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.

„Der Abschied von der Börse fällt uns nicht leicht, er ist aber ein logischer Schritt“, so Christiane Wenckheim, Vorstandsmitglied bei der Ottakringer Holding. Nur rund drei Prozent der Aktien sind im Streubesitz, es finde kaum Handel statt. Kosten und regulatorischer Aufwand entstünden aber sehr wohl.

„Kein Einfluss auf künftige Ausrichtung“

„Diese Entscheidung hat keinerlei Einfluss auf die Mehrheits- und Kontrollverhältnisse sowie die künftige Ausrichtung der Unternehmensgruppe“, betonte die Managerin. „Die Gesellschaft ist ein österreichisches Familienunternehmen und soll auch weiterhin diese Orientierung auf klare familiäre Werte behalten.“

Zur Ottakringer Gruppe gehören neben dem gleichnamigen Bier beispielsweise auch Vöslauer Mineralwasser und ein Getränkehandel. Die Papiere – Stamm- und Vorzugsaktien – der Firma notieren an der Wiener Börse im standard market auction. Den Stamm- und Vorzugsaktionären wird ein Delisting-Angebot unterbreitet werden.

Angebot an Aktionäre

Die Ottakringer Holding will den Aktionären im Rahmen des Angebots 85 Euro je Stammaktie und 70 Euro je Vorzugsaktie anbieten – jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr. Derzeit liegen diese Angebotspreise laut der Firma über dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft. Es werde vor der Veröffentlichung des Angebots auch noch ein unabhängiger Sachverständiger mit der Ermittlung des Unternehmenswerts beauftragt. Mangels Liquidität sei das Angebot nicht als Preisuntergrenze zu verstehen.

Vom Ergebnis der sachverständigen Bewertung hängt ab, ob das angekündigte Angebot die gesetzlichen Mindestpreisschwellen erfüllt und tatsächlich erfolgt. „Im Hinblick darauf wird das Angebot erst im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden können“, schreibt Ottakringer. Der Vorstand der Ottakringer Getränke (unterhalb der Holding) habe das Verlangen der Holding zur Kenntnis genommen und werde sich wie der Aufsichtsrat noch schriftlich äußern.