E-Scooter steht auf der Straße
APA/Eva Manhart
APA/Eva Manhart
Verkehr

E-Scooter-Regeln zeigen Wirkung

Im Mai und Juni wurden schrittweise neue E-Scooter-Regeln in Wien eingeführt und sie würden nun ihre Wirkung zeigen. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit wurde damit ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Bundesweit gelte es im Gesetz noch nachzuschärfen.

Rund 7.000 Anzeigen hat es laut Stadt Wien seit Anfang Juni aufgrund falsch abgestellter E-Scooter gegeben. Es wird betont, dass „die neuen Regelungen für Leih-E-Scooter in der Bevölkerung bereits breiten Anklang finden“. Ähnlich sieht das auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Dort hat man letzte Woche eine nicht repräsentative Erhebung gemacht, die augenscheinlich eine Annahme der Regelungen zeigt.

Der Bereichsleiter für Verkehrssicherheit des KFV, Klaus Robatsch, sagte dazu im Gespräch mit Radio Wien, dass „die Maßnahmen sicher notwendig und auch sehr sinnvoll waren“. Dennoch müsse man sich die Situation noch bis Ende des Jahres genauer anschauen und im Bedarfsfall nachschärfen. Jedenfalls sei es die richtige Richtung für mehr Verkehrssicherheit, denn es werde weniger am Gehsteig geparkt. Falsch abgestellten E-Scooter im Fußgängerbereich sind insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen ein Problem.

Verpflichtend zweite Bremse bundesweit gefordert

In der neuen E-Leih-Scooter-Verordnung hat es eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit gegeben. Bis spätestens Ende August müssen die Betreiber bei ihren Scootern eine zweite Bremse installieren. Denn mit nur einer Bremse sei die Vorgabe von vier m/s² Bremsverzögerung kaum möglich. Hier müsse laut Robatsch dringend in der Gesetzgebung nachgeschärft werden.

So würden die Regeln nicht nur bei den Verleih-E-Scootern in Wien gelten, sondern österreichweit. Bedeutend ist hier, dass bei einer Regelung per Bundesgesetz auch die privaten E-Scooter betroffen wären. Vom KFV wird betont, dass es schon mehr private wie gewerbliche E-Scooter gebe. Auch hier gelte der Appell an die Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung. In nur mehr wenigen Ländern ist diese zweite Bremse nicht erforderlich.

Eine weitere Einschränkung, die vom Bereichsleiter für Verkehrssicherheit denkbar wäre, ist, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 km/h auf 20 km/h abzustufen. Dies ist in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz bereits der Fall. Zuvor hatte sich das Kuratorium für Verkehrssicherheit auch für eine Helmpflicht ausgesprochen, das sei laut Verkehrsministerium aber derzeit nicht geplant.