Angeklagte bei Prozess Rockerbande im Wiener Landesgericht
ORF
ORF
Gericht

Prozess gegen Rockerclub: Verurteilt

Zwei Mitglieder eines selbst gegründeten Rockerclubs sind heute am Wiener Landesgericht verurteilt worden. Sie sollen einen Bekannten monatelang geschlagen, bedroht und Geld von ihm erpresst haben. Einer fasste 12, der andere 20 Monate aus.

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge – die beiden Männer akzeptierten die Entscheidung des Schöffensenats, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab – hatten die Angeklagten ihr Opfer im Frühjahr 2022 kennen gelernt. Der 27-jährigen Bibliothekar beauftragte die Männer, etwas über die Lebensumstände seiner Ex-Frau herauszufinden. Das sollte 3.600 Euro kosten.

Der 33-jährige Wiener und der 45-jährige Niederösterreicher hatten den Rockerclub vor zwei Jahren in dem kleinen Heimatort des Älteren im Bezirk Neunkirchen gegründet. Weitere Mitglieder konnten sie aber nicht gewinnen – stattdessen stießen sie eben auf ihr späteres Opfer.

Mit Kalaschnikow bedroht

Als der Bibliothekar nicht wie vereinbart bezahlte, bekam er Faustschläge, wurde mit einer täuschend echt aussehenden Kalaschnikow bedroht, und ein Mal schoss der 33-Jährige dem Mann mit einer Softair-Waffe eine Stahlkugel ins Knie. Für angebliche „Respektlosigkeiten“ – er kam etwa Einladungen nicht nach – musste der 27-Jährige wiederholt mehrere 100 Euro bezahlen. Schließlich wurde ihm sogar vorgemacht, es sei ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt und er möge seine Körpermaße bekannt geben, weil für ihn ein Grab geschaufelt werde.

„Er hatte offensichtlich Angst um sein Leben“, schilderte die Mutter des Bibliothekars dem Gericht. Ihr Sohn habe aus Sorge sogar den Wohnsitz gewechselt und ihr seine neue Adresse nicht bekannt geben wollen, weil er befürchtete, die Angeklagten könnten sie „Folterungen“ unterziehen, um an die Anschrift heranzukommen.

Bewährungsstrafe widerrufen

„Das, was ich gemacht habe, war keineswegs legitim und hat nicht den Gesetzen entsprochen“, sah der 33-jährige Angeklagte am Ende der Verhandlung ein. Er sei „emotional gefangen“ und suchtgiftabhängig gewesen, „sonst wäre es nicht dazu gekommen“. Der 45-Jährige bat um ein mildes Urteil und kündigte an, er werde nach seiner Haftentlassung „ein neues Leben in einem neuen Umfeld beginnen“. Zusätzlich zu den 20 Monaten wurde dem 45-Jährigen eine aus einer Vorverurteilung resultierende offene Bewährungsstrafe von 15 Monaten widerrufen, sodass er insgesamt 35 Monate absitzen muss.