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Wegen Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt

Ein 22-jähriger Mann, der erst im Vorjahr bedingt aus einer Strafhaft entlassen worden war, ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung eines 16 Jahre alten Mädchens zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Das nicht rechtskräftige Urteil fiel bereits in der Vorwoche, der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung – wie schon nach seiner Festnahme – nicht schuldig bekannt.

Zu den Missbrauchshandlungen kam es in der Nacht auf den 1. Jänner 2023 bei einer privaten Silvesterfeier in einer Wohnung in Simmering, an der die 16-Jährige in Begleitung zweier Freundinnen teilnahm. Dort hielt sich auch der spätere Täter auf, ein aus Libyen stammender Mann, der zuletzt wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden war und vorzeitig unter Auflagen auf freien Fuß kam. Die 16-Jährige hatte den 22-Jährigen nie zuvor gesehen.

Mit Schreckschusswaffe bedroht

Als sie sich alleine mit ihm in einem Raum befand, fiel er den erstinstanzlichen Feststellungen zufolge über die 16-Jährige her. Da sich das Mädchen wehrte, bedrohte er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole, indem er dem Opfer diese gegen die Schläfe hielt. Danach verging er sich unter Anwendung weiterer Gewalt an dem ihm ausgelieferten Opfer.

Die Freundinnen hörten das Weinen der 16-Jährigen und versuchten, dieser zu Hilfe zu kommen. Der 22-Jährige blockierte allerdings die verschlossene Zimmertüre. Schließlich trat der Wohnungsbesitzer die Türe ein. Daraufhin ergriff der 22-Jährige die Flucht. Er konnte am darauf folgenden Tag mit Unterstützung der Wega an seiner Adresse in Meidling festgenommen werden. Die Schreckschusspistole sowie diverse Suchtmittel wurden dabei sichergestellt.

Mädchen nach wie vor mit psychischen Folgen zu kämpfen

Vor Gericht stellte der Angeklagte den Vergewaltigungsvorwurf in Abrede. Er versicherte, er habe das Mädchen nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen. Ein Schöffensenat schenkte allerdings der Darstellung der Betroffenen glauben.

Die psychischen Folgen der Tat machen dem Mädchen bis zum heutigen Tag und vermutlich noch geraume Zeit schwer zu schaffen, wie ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen zeigte. Die mittlerweile 17-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und weiteren psychischen Auffälligkeiten. Der Grad ihrer tatbedingten seelischen Beeinträchtigung kommt laut Gutachten einer schweren Körperverletzung gleich.

Keine Milderungsgründe

Dieser Umstand sowie die Vorstrafen und der rasche Rückfall wurden bei der Strafbemessung erschwerend gewertet. Milderungsgründe fand der Schöffensenat keine, sodass bei einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren dem Gericht eine 14-jährige Freiheitsstrafe schuld- und täterangemessen erschien. Der 22-Jährige war damit nicht einverstanden, die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.