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Chronik

Diebstahlsanzeige online möglich

Egal ob Handy, Brieftasche oder Werkzeug: Diebstähle können jetzt auch komplett online angezeigt werden. Dieses spezielle Service wird vom Bundesministerium für Inneres angeboten. Allerdings müssen einige Voraussetzungen gegeben sein.

Bisher war online nur eine Ankündigung einer Anzeige möglich, die eigentliche Anzeige selbst musste persönlich auf einer Polizeiinspektion gemacht werden. Nun aber ist es möglich, den kompletten Vorgang inklusive Anzeige online durchzuführen. Die Online-Diebstahlsanzeige ist im Rahmen der üblichen Onlineservices möglich, das heißt, man muss entweder eine Handysignatur, eine Bürgerkarte oder einen Zugang zu ID Austria haben.

Speziell für die Diebstahlsanzeige muss man einen aufrechten, gemeldeten Wohnsitz in Österreich haben, der Tatort in Österreich liegen und der Täter bzw. die Täterin unbekannt sein. Außerdem muss die Person, die die Anzeige aufgibt, das Opfer sein, und es darf sonst keine andere Person betroffen sein. Keine Online-Diebstahlsanzeige ist möglich, wenn die Polizei sofort einschreiten müsste oder Spuren vorhanden sind, die die Polizei erst zu sichern hätte.

Zusendung oder Abholung möglich

Bestätigungen für eine gelegte Anzeige können entweder zugeschickt oder persönlich abgeholt werden. Dafür gibt es im Onlineformular eine Auswahlmöglichkeit für „Zusendung“ oder „Abholung“. Bei „Zusendung“ wird die Anzeigebestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt.

Bei „Abholung“ kann die Bestätigung, wenn der Tatort in Wien liegt, persönlich beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden. Liegt der Tatort außerhalb von Wien, liegt die Bestätigung nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle auf.

Ausnahmefälle Führerschein und Zulassung

Bei einem Diebstahl von Führerschein und Zulassungsschein muss die Bestätigung in jedem Fall persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Bestätigung als Ersatzdokument verwendet werden soll.

Die Polizei mahnte in ihrer Aussendung von Mittwoch konkret vor unbedachter Anzeigenerstattung. Es müssten tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für einen Diebstahl vorliegen. Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden. Das Vortäuschen einer Straftat oder das unrechte Beschuldigen einer Person kann demnach auch strafrechtliche Folgen haben.