Sanitäter der Wiener Berufsrettung
Wiener Berufsrettung
Wiener Berufsrettung
Chronik

Gesetzesreform gegen falsche Notrufe

Die Rettungsdienste wollen selbst entscheiden dürfen, ob ein Patient oder eine Patientin wie gesetzlich vorgeschrieben in die Notaufnahme gebracht werden muss. Sie fordern eine Reform. Denn oft wären vermeintliche Notfälle auch andernorts behandelbar.

Rund 260.000 Mal sind Teams der Wiener Rettungsorganisationen im Vorjahr zu Einsätzen ausgerückt. Sie gehen immer von einem Notfall aus, wenn sie unter 144 alarmiert werden. Vor Ort bei einer Person, die sich in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlt, gehe es dann auch darum, den besten Dienst für die jeweilige Situation herauszufinden, sagte Michael Sartori, Landesrettungskommandant des Wiener Roten Kreuzes gegenüber Radio Wien. Das müsse aber nicht in jedem Fall die Notaufnahme eines Krankenhauses sein.

Die Frage sei, ob kleine Verletzungen in einer hochspezialisierten Traumaambulanz zu behandeln seien oder nicht doch besser vom Verletzten selbst oder dessen Umfeld. Die Rettungskräfte seien dazu ausgebildet, Patienten mit lebensbedrohlichen Notfällen zu versorgen, so der Leiter der Wiener Berufsrettung, Rainer Gottwald: „Menschen, die keinen solchen lebensbedrohlichen Notfall haben, stehen andere Wege offen, sich helfen zu lassen“, also etwa das Gesundheitstelefon 1450, Hausärzte und der Ärztefunkdienst 141 in der Nacht.

Ausbildung Wiener Berufsrettung
Wiener Berufsrettung
Ausbildung bei der Wiener Berufsrettung

Ruf nach Gesetzesreform und besserer Ausbildung

Es geht also um zwei Dinge: die unnotwendige Alarmierung der Rettung wegen kleinerer Verletzungen und die Möglichkeit für die Rettung, selbst zu entscheiden, ob ein Patient in eine Notaufnahme gebracht werden muss oder nicht. Denn nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung dürfen Sanitäter darüber nicht entscheiden.

Um aber Haftungsfragen von vornherein auszuschließen, werden Patienten daher meist dennoch in die Notfallambulanz eines Krankenhauses gebracht. Dort werde dann nochmal festgestellt, dass eine Versorgung an einem anderen Ort eigentlich besser wäre und so eine zusätzliche Belastung der ohnehin überforderten Ambulanzen vermieden werden hätte können.

Kompetenzen für Sanitäter erweitern

Organisationen wie das Wiener Rote Kreuz und die Wiener Berufsrettung fordern daher eine Reform des Sanitätsgesetzes und eine Ausweitung der Ausbildung. Die Rettung bzw. die Sanitäter sollen selbst entscheiden können, ob eine Patientin oder ein Patient in die Notaufnahme muss. Die Wiener Berufsrettung unterstützt daher die aktuelle Überarbeitung des Sanitätsgesetzes.

Gottwald verwies in diesem Zusammenhang auch auf die hauseigene Rettungsakademie, die ihren Lehrplan immer wieder an neueste Erkenntnisse anpasse. Besonderes Augenmerk werde dabei auch auf eine qualifizierte Zusammenarbeit zwischen Notärzten und Sanitätern gelegt.