Teichtmeister und Rudolf Mayer
APA/Roland Schlager
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Chronik

Teichtmeister schuldig gesprochen

Der Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch schuldig gesprochen worden. Er wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Zudem wurde er bedingt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Teichtmeister nahm das Urteil und alle Auflagen an und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Regelmäßige Alkohol- und Drogennachweise

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internetnutzung in den Griff bekommen soll.

Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister

Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt, zudem wurde eine bedingte Einweisung angeordnet. In Haft muss er also nicht. Teichtmeister hatte sich in der vielbesuchten Verhandlung umfassend geständig und reumütig gegeben. Was er getan habe, erschrecke ihn heute.

Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

Erschwerende und mildernde Gründe

Bei der Strafbemessung wertete der Senat den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. „Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt“, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Als mildernd führte Richter Stefan Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. „Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht“, sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus, hieß es. Nachsatz: „Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist.“

Barbara Piontek (ORF) zum Teichtmeister-Prozess

Barbara Piontek hat den Prozess beobachtet.

Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens – während der grundsätzlichen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen, der sich eingehend mit der Person des Angeklagten auseinandergesetzt und diesen mehrfach untersucht hatte, war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen worden – habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.

Teichtmeister gestand

„Ich bin Anfang der 2000er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat“, schilderte Teichtmeister zu Beginn des Prozesses in seiner Beschuldigteneinvernahme. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: „Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert.“

Er habe „dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist“ gehabt, diese aber „weggedrückt“. Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: „Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem.“ Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern – vor allem im Darknet – „meine Karriere gefährde“.

„Phase des Kontrollverlusts“

„Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Nachfrage gibt. Heute weiß ich, welches Leid diese Kinder erfahren haben, die auf diesen Abbildungen drauf sind“, betonte Teichtmeister. Er sei in „Phase des absoluten Kontrollverlusts“ geraten. „Ich wollte erwischt werden. Es war eine Erleichterung, ich wusste, dass es damit vorbei ist“, bemerkte der Künstler. Er befinde sich mittlerweile in therapeutischer Behandlung und sei hinsichtlich aller Suchtmittel – Alkohol, Drogen und pornografisches Material – „absolut abstinent“.

Teichtmeister deutete in seiner Einvernahme mehrfach an, selbst in seiner Kindheit bzw. Jugend Gewalt erfahren zu haben. Das damit einhergehende Ohnmachtsgefühl habe er mit dem Konsum der Missbrauchsdarstellungen kompensiert, das sei auch mit ein Grund, weshalb er tausende Dateien verändert und mit Texten mit Gewaltfantasien versehen habe.

23 Terabyte Daten

Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Staatsanwältin Julia Kalmar warf Teichtmeister in ihrem Eingangsstatement vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern – darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten – abgespeichert zu haben.

Andrang vor dem Teichtmeister-Prozess
APA/Barbara Gindl
Der Andrang vor dem Einlass war groß

Ursprünglich war Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten – immerhin rund 23 Terabyte – vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.

Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese „mit pädosexuellen Texten“ versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe „so etwas“ in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister „Gewaltfantasien“, die Ausdruck einer „sexuellen Devianz mit pädosexuellem Inhalt“ sei. Teichtmeister gab – vom Richter damit konfrontiert – zu, diese Texte seien „schrecklich“, es handle sich um „verdichtete Grauslichkeiten“.

Gutachter sah nachhaltige psychische Störung

Zu Beginn der Erörterung des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Diese wurde wieder zugelassen, als Hofmann auf die Gefährlichkeitsprognose zu sprechen kam. Der Experte betonte, Teichtmeister habe sich „eindeutig in Richtung einer schwer wiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“ entwickelt und einen „enormen logistischen Aufwand“ betrieben, um das Horten von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Kindern „zu bewerkstelligen“.

Die Grundlagen für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug als zurechnungsfähiger, gefährlicher Straftäter im Sinne des § 21 Absatz 2 StGB lägen vor, sagte Hofmann: „Er kommt aus der Höhe der Gesellschaft. Jetzt ist völlig unklar, wie es beruflich weitergeht.“ Diese Faktoren seien „risikobehaftet“.

Ein Galgen vor der Justizanstalt Josefstadt
ORF/Lukas Krummholz
Demonstrierende brachten einen Galgen vor das Gericht

Gutachter sah Chance für Teichtmeister

Die Wahrscheinlichkeit, dass Teichtmeister selbst als Missbrauchstäter je in Erscheinung treten wird, sei schwer zu beziffern, meinte der Psychiater. Hofmann verwies auf eine Statistik, derzufolge diese Wahrscheinlichkeit bei Konsumenten von Kindesmissbrauchsdelikten „irgendwo bei vier Prozent“ liege. „Vier von 100 gehen auf Kinder los“, stellte Hofmann fest.

Teichtmeister habe aber „aufgrund der bisherigen Entwicklung“ die „ernsthafte Chance, auf einen vernünftigen, einen anderen Weg zu kommen“, betonte der Sachverständige. Hofmann verwies auf die Psychotherapie sowie die Drogenentzugstherapie, die der Künstler seit zwei Jahren bei „hoch qualifizierten Experten“ absolviere.