Chronik

Anklage nach tödlichem Crash in der City

Vor rund einem Jahr ist in der Innenstadt eine 48-jährige Frau unverschuldet bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Sie wollte mit ihrem Pkw von der Wipplingerstraße die Ringstraße übersetzen, als ein 26-Jähriger mit seinem Auto in ihr Fahrzeug krachte.

Der Mann hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall nun Anklage erhoben. Wie Behördensprecherin Judith Ziska auf APA-Anfrage mitteilte, wurde beim Landesgericht für Strafsachen ein Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht. Ausschlaggebend dafür sind die Erkenntnisse, die ein als Gutachter beigezogener verkehrstechnischer Sachverständiger zum Unfallhergang lieferte.

Der Crash am Schottenring ereignete sich demnach bei schwierigen Straßen- und Sichtverhältnissen. Zum Unglückszeitpunkt, am 13. September 2022, um 19.45 Uhr regnete es stark, die Sonne war eine halbe Stunde zuvor untergegangen. Ursprüngliche Verdachtsmomente, der 26-Jährige könnte sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer ein Rennen geliefert haben, wurden nach kurzer Zeit widerlegt – das eingeholte Gutachten ergab jedoch, dass der Mann mit einem Tempo unterwegs war, das den Sicht- und Straßenverhältnissen nicht angepasst war.

Prozess im November wegen grob fahrlässiger Tötung

Der 26-Jährige hatte sich im Unfallzeitpunkt als Tourist in Wien befunden. Der gebürtige Syrier lebt in Belgien und betreibt dort seit 2014 ein gut gehendes Restaurant. Während die 48-Jährige in ihrem stark beschädigten Fahrzeug eingeklemmt wurde und von der Berufsfeuerwehr mit hydraulischem Gerät geborgen werden musste, blieb der 26-Jährige unverletzt. Die Frau wurde nach der notfallmedizinischen Versorgung durch die Berufsrettung in den Schockraum eines Spitals gebracht, wo sie verstarb.

Für die Hauptverhandlung gibt es bereits einen Termin. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage erklärte, wird der Prozess am 9. November stattfinden. Dem Angeklagten drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.