Politik

Wien gegen Arbeitszwang für Asylwerber

Die Stadt Wien hat sich gegen eine Arbeitspflicht für Asylwerber ausgesprochen. Das hatten zuvor die Asyllandesräte von fünf Bundesländern gefordert. Eine Arbeitspflicht oder ein Arbeitszwang sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, erklärte Wiens Sozialstadtrat Hacker (SPÖ).

Der Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) solle prüfen, ob Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können – das hat zwar ein einstimmiger Beschluss bei der Flüchtlingsreferentenkonferenz am Mittwoch, aber es waren von neun Asyllandesrätinnen und -räten nur fünf anwesend. Und der zuständige Wiener Stadtrat Peter Hacker sagte nun:
„Wien fühlt sich der Menschenrechtskonvention verpflichtet. Dort gibt es Paragrafen, dort steht ganz drinnen Es ist Zwangsarbeit verboten“, so Hacker im Ö1-„Mittagsjournal“.

Der fünfstimmige Beschluss ist auf Antrag des oberösterreichischen ÖVP-Asyl-Landesrats Wolfgang Hattmannsdorfer erfolgt und er hat ihn danach auch bekannt gegeben. Hacker meinte nun, aufgeregt sei er nicht. Denn „ich gehe davon aus, dass der Innenminister bei seiner Prüfung respektive sein Ministerium bei der Prüfung einen kurzen Blick in die Menschenrechtskonvention wirft. Dass niemand gezwungen werden darf, zwangsverpflichtet Arbeit zu verrichten. Damit ist das Thema erledigt“, so Hacker.

Asylkoordination: „Diese Sanktionsmöglichkeit geht nicht“

Dem Vernehmen nach sehen Juristen im Innenministerium das Thema tatsächlich sehr kritisch, berichtete Ö1. Und der Jurist und Asylrechtsexperte Ralph Janik bestätigte die rechtlichen Probleme auch im Zusammenhang mit einer EU-Richtlinie.

Anscheinend hat die Flüchtlingsreferentenkonferenz einen im oberösterreichischen Antrag vorgesehenen Passus über Sanktionsmöglichkeiten gegen Asylwerber ohnehin herausgestrichen, sagte der Sprecher des Vereins Asylkoordination, Lukas Gahleitner-Gertz, gegenüber Ö1. „Das heißt, diese Sanktionsmöglichkeit geht nicht, die hier vom Landesrat intendiert wurde.“ So gesehen habe der oberösterreichische Landesrat Hattmansdorfer am Mittwoch sogar eine Niederlage einstecken müssen.

Aus Sicht der Asylkoordination hat es in Österreich jahrelang ein Arbeitsverbot gegeben für Asylwerber. Man müsse jetzt nicht eine Arbeitspflicht daraus machen, so Gahleitner-Gertz. Und der Wiener Stadtrat Hacker meinte, gemeinnützige Tätigkeit ja, aber nicht verpflichtend. Noch besser sei es, Flüchtlinge in Berufen einzusetzen, die sie schon im Heimatland gelernt und ausgeübt hätten.