Landesgericht für Strafsachen von außen
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Gericht

14 Jahre Haft für versuchte Vergewaltigung

Ein 63-jähriger Mann, der in erster Linie wegen Vergewaltigung mehr als 30 Jahre im Gefängnis gesessen ist, hat sich erneut wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht verantworten müssen. Nun muss er für 14 weitere Jahre ins Gefängnis.

Zudem wurde er aufgrund einer ihm psychiatrisch bescheinigten kombinierten Persönlichkeitsstörung und einer düsteren Zukunftsprognose – der Mann gilt bei drei einschlägigen Vorstrafen als gefährlich – in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Mann „wollte nur Zärtlichkeiten“

Der Mann war am 22. Juni 2023 in seiner Wohnung über eine 19-Jährige hergefallen, die sich auf ein von ihm geschaltetes Inserat als Hunde-Sitterin beworben hatte. Es sei „absolut keine Triebtat“ gewesen, erklärte der gebürtige Tiroler einem Schöffensenat: „Ich wollte mit ihr Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex.“

Hilfe für Frauen

Frauenhelpline gegen Gewalt unter 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig

Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, täglich 18.00-22.00 Uhr und jeden Freitag von 9.00-11.00 Uhr, mehrsprachig: Halt der Gewalt

Der Frauenhaus-Notruf ist unter 05 77 22 rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungsstelle der Wiener Frauenhäuser ist untertags unter der Nummer 512 38 39 erreichbar. Bei unmittelbarer Gewalt sollen Betroffene aber immer die Polizei unter 133 rufen.

Wie die 19-Jährige in weiterer Folge als Zeugin schilderte, hatte der Mann, nachdem sie auf einer Bettcouch Platz genommen und sich mit ihm unterhalten hatte, plötzlich ein Messer gezückt. Er beugte sich über sie, fixierte sie mit einem Unterarm und forderte sie auf sich auszuziehen.

19-Jährige wehrte sich mit Bierkrug

Die Betroffene habe „geistesgegenwärtig reagiert“, billigte die Staatsanwältin der 19-Jährigen zu. Die junge Frau habe zum Schein Anstalten gemacht, der an sie gerichteten Aufforderung nachzukommen, um dann, als der Angeklagte von ihr abließ, einen Bierkrug zu packen und diesen dem Mann zwei Mal auf den Hinterkopf zu schlagen.

„Sie konnte ihn damit überraschen und aus der Wohnung flüchten“, hielt die Anklägerin fest. Die 19-Jährige fand bei einem Nachbarn Zuflucht, der die Polizei verständigte. Der mehrfach vorbestrafte Vergewaltiger wurde in seiner Wohnung festgenommen.

Beschuldigte verglich sich mit Teichtmeister

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin war mit der Gerichtsentscheidung einverstanden, der 63-Jährige verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. „Ich bin zu wenig prominent, ich habe keine drei Anwälte so wie der Herr Burgschauspieler. Somit ist das Urteil schon gesprochen“, hatte er am Ende seiner Beschuldigteneinvernahme unter Anspielung auf den Fall Florian Teichtmeister festgestellt. Und er fügte noch in resignativem Tonfall hinzu: „Die Chance, die der Teichtmeister gekriegt hat, krieg ich nicht.“

Dabei ließ der 63-Jährige allerdings außer acht, dass der vor kurzem wegen Besitzes und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Teichtmeister keine so genannten Hands On-Delikte begangen hatte, also nicht selbst als Missbrauchstäter in Erscheinung trat.

Demgegenüber war der gebürtige Tiroler erstmals 1980 wegen Vergewaltigung verurteilt worden, wobei er schon damals als zwar zurechnungsfähiger, aber gefährlicher Straftäter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde.

1983 wurde er aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Ein Jahr später fiel er über eine 19-Jährige her, schlang der jungen Frau ein Seil um den Hals, würgte sie damit und versuchte sie zu vergewaltigen. Dafür setzte es fünf Jahre Haft und neuerlich den Maßnahmenvollzug, wobei die haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen eine begrenzte Wirkung entfaltet haben dürften.

Weitere Vergewaltigung in Freigang

Denn der damals in der Justizanstalt (JA) Wien-Mittersteig untergebrachte Häftling nutzte einen im Jahr 1990 Freigang, um eine weitere Frau zu vergewaltigen, was ihm sechs weitere Jahre Haft einbrachte. Er wurde in weiterer Folge in die JA Krems-Stein verlegt und seit 2014 mit einer triebhemmenden antihormonellen Therapie behandelt.

„Es bleibt nix mehr übrig, als sie wegzusperren“

2016 wurde der Mann unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit und unter Beigabe etlicher Weisungen – darunter den Auftrag, seine Therapien fortzusetzen – bedingt aus Stein entlassen. Kaum war die Probezeit abgelaufen, setzte der Mann die Medikamente ab, wie er nun freimütig dem Schöffensenat erklärte: „Ich bin absolut keine Medikamenten-Typ. Ich hasse Medikamente. Ich bin froh, dass das vorbei ist.“ Es gebe keinen Grund, Mittel einzunehmen: „Ich halte mich nicht für krank. Ich habe sechs, sieben Jahre keinen Übergriffe gemacht.“ Allenfalls habe er „einen Huscher“, der aber sicher keinen Krankheitswert habe, meinte der 63-Jährige.

Bei einer Strafdrohung von zwei bis 15 Jahren verhängte der Senat unter Abwägung der Erschwerungs- und – eher spärlichen – Milderungsgründe beinahe die Höchststrafe. „Es bleibt nix mehr anderes übrig, als sie wegzusperren. Punkt“, stellte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung fest.