Kleingartenverein Breitenlee
ORF Wien
ORF Wien
politik

Kleingärten: Nach Kauf droht Rückgabe

In der Kleingarten-Causa in Donaustadt könnte den SPÖ-Politikern laut eines Rechtsexperten nach dem Kauf die Rückgabe drohen: Wenn die Verkäufer eine Rückabwicklung oder eine Aufzahlung auf den nach der Umwidmung höheren Grundstückpreis erfolgreich einklagen.

In der Affäre steht eine Schrebergartenanlage in der Donaustadt im Zentrum. Zunächst war SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy vorgeworfen worden, von einer Umwandlung einer Parzelle in vollwertigen Baugrund profitiert zu haben. Später gerieten auch drei Parteikolleginnen ins Visier. Sie sollen ebenfalls Grundstücke in der Anlage in Breitenlee gekauft haben.

Erstanden wurden die Flächen in den Jahren zwischen 2017 und 2020. Die Umwidmung erfolgte 2021. Für die Verkäufer der Grundstücke habe es im Kaufvertrag geheißen, das Umwidmungsverfahren sei „noch nicht eingeleitet“, sagt Andreas Kletecka, Professor für Privatrecht an der Universität Salzburg am Montag gegenüber „Wien heute“.

Stadt: Kleingartenumwidmung war korrekt

Jenes Widmungsverfahren in einem Wiener Kleingartenverein, in dem gleich mehrere SPÖ-Politikerinnen und -Politiker Grundstücke gekauft und durch die Umwidmung von der Wertsteigerung profitiert haben sollen, ist laut Rathaus korrekt abgewickelt worden.

Insiderwissen wäre juristisch List

Sollten die Käufer aber das Insiderwissen gehabt haben, dass die Umwidmung bereits fix war, wäre das juristisch als „List“ zu werten. „Es ist ungefähr so, wenn ich sage: Naja, der Brief ist noch nicht angekommen, aber ich weiß schon, er ist abgeschickt. Wenn jemand einem anderen beim Vertragsabschluss etwas nicht ganz richtig sagt oder etwas verschweigt, was er ihm aber sagen muss, dann kann List vorliegen. Und wenn List vorliegt, dann kann der Vertrag angefochten und aufgehoben werden und wird dann rückabgewickelt. Die andere Seite könnte es nur dann retten, wenn sie den wahren Wert dann aufzahlt, das heißt noch einmal dasselbe drauflegt“, so der Jurist.

Im Hinblick auf eine bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKsta) eingebrachte Anzeige weist der Jurist auch auf eine mögliche strafrechtliche Komponente hin: „Das, was wir zivilrechtlich List nennen, hat seine Entsprechung im Strafgesetzbuch und heißt dort Betrug, hat aber höhere Voraussetzungen als die List. Das ist nicht ganz gleich. Was gleich ist, ist, dass eine Täuschung stattgefunden haben muss.“

Laut Rathaus „korrekt abgewickelt“

Das Widmungsverfahren sei korrekt und ohne Einflussnahmen abgewickelt worden, hieß es am Montag aus dem Rathaus. „Es gab keinen auffälligen Verlauf“, berichtete eine Sprecherin von Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Montag. Alle nötigen Parameter für eine Umwidmung seien erfüllt worden.

Man habe die Abläufe rekonstruiert. Das erste Ansuchen des betreffenden Vereins habe es bereits 2006 gegeben. Der Obmann habe in weiterer Folge wiederholt darauf beharrt, betonte die Sprecherin der Planungsstadträtin – wobei das Ressort von 2010 bis 2020 von den Grünen geführt wurde. Dass die Umwidmung bevorsteht, sei seit 2019 bekannt gewesen.

Nevrivy: „Umwidmung war allgemein bekannt“

Nevrivy und drei Parteikolleginnen wiesen alle Vorwürfe bereits mehrfach zurück: Dass eine Umwidmung bevorstehe, sei in der Kleingartenanlage allgemein bekannt gewesen. Es habe seit 2006 Bestrebungen für eine Umwidmung gegeben, so Nevrivy am Freitag. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Einfluss genommen“, beteuerte er. Er sei sich allerdings bewusst, dass die Optik „nicht optimal“ sei. Er habe jedenfalls vor, das Grundstück weiter zu nutzen, und wolle dieses nicht verkaufen, ließ er wissen.