Cafe Landtmann
APA/Hans Punz
APA/Hans Punz
Wirtschaft

Cafe-Landtmann-Mietstreit beendet

Der Betreiber des Wiener Cafe Landtmann und der Lokalvermieter haben ihren jahrelangen Rechtsstreit wegen nicht geleisteter Mietzahlungen während der CoV-Pandemie beendet. Der Kaffeehausbetrieb läuft weiter.

Die Streitparteien – Querfelds Wiener Kaffeehaus GmbH und die Vermieterin Novoreal AG der Karl Wlaschek Privatstiftung – haben sich „einvernehmlich und gütlich“ auf einen Vergleich geeinigt, teilten Sprecherinnen der beiden Unternehmen am Montagabend gemeinsam mit. Eine für Ende September (29.9.) anberaumte Verhandlung findet demnach nicht mehr statt.

Der Vergleich wurde in der Aussendung der Unternehmen nicht näher erläutert. Man dürfte aber wieder gemeinsam auf eine Melange gehen können, ging aus der Aussendung hervor: „Die Querfelds Wiener Kaffeehaus GmbH betreibt weiterhin das Cafe Landtmann am bisherigen Standort.“ Man habe „im partnerschaftlichen Miteinander zu einer fairen Lösung gefunden“.

Hunderttausende Euro Streitwert

Die Vermieter des bekannten Innenstadt-Kaffeehauses waren 2021 vor Gericht gezogen. Der Vorwurf: Querfeld habe eigenmächtig die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten ausgesetzt und in anderen Monaten stark reduziert. Querfeld wiederum sah sich wegen der Geschäftseinbußen durch die CoV-Maßnahmen im Recht. Der Streitwert belief sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Zu Mietzahlungsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und deren Vermietern gibt es inzwischen schon mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen. Im Mittelpunkt stand oft wie beim Landtmann etwa die Frage, wie sich die behördlichen CoV-Maßnahmen von Abstands- und 3G-Regelungen über die Registrierungspflicht bis hin zu verkürzten Sperrstunden auf den Umsatz und die Kundenzahlen ausgewirkt haben.

Pro und kontra

Der Umsatz sei deutlich gesunken, argumentierte Querfeldt in seinem Streitverfahren. Anders sahen das die Vertreter der Vermieterin und Klägerin. Diese argumentierten unter anderem, dass das Café Landtmann durch die vorübergehende Einrichtung von Take-away und eines Lieferservices auch während der Pandemie zumindest teilweise benutzbar war.

Die Wlaschek-Stiftung wollte ihren Angaben zufolge immer einen Vergleich, bestritt dass eine Neuverpachtung Thema sei, obwohl es Interesse gebe. Das Cafe Landtmann solle so bleiben, wie es ist. Der Fortbestand ist mit dem Vergleich nun grundsätzlich gesichert. Ohne diesen Vergleich hätte sich wohl auch mit diesem konkreten Fall der Oberste Gerichtshof (OGH) befassen müssen.

OGH-Urteil von 2021

Wenn Geschäftslokale wegen der CoV-Pandemie geschlossen bleiben mussten, konnten die mietenden Unternehmen zumindest einen Teil ihrer Miete zurückfordern. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits 2021 klargestellt. Denn die Pandemie gilt als „Seuche“. Macht sie ein Bestandsobjekt unbrauchbar, muss der Mieter keine Miete zahlen.

Umstritten ist aber nach wie vor, wie eine teilweise Benützbarkeit des Geschäftslokals rechnerisch zu berücksichtigen ist und wie sich andere behördliche Maßnahmen (z.B. Maskenpflicht, Abstands- und 3G-Regelungen) auf den Mietzinsanspruch auswirken.