Baupolizist steht vor Gebäude
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Politik

Abriss von Altbauten wird erschwert

Wien verordnet strengere Regeln für den Erhalt von schutzwürdigen Altbauten. Sie sind Teil einer Bauordnungsnovelle, die noch heuer in Kraft treten soll. Vorgesehen ist auch die Einführung eines „Gebäudepickerls“.

Betroffen sind Häuser, die vor 1945 errichtet wurden. Künftig wird es für Eigentümer nicht mehr so einfach sein, einen Abbruch in die Wege zu leiten, weil die Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und NEOS-Planungssprecherin Selma Arapovic am Donnerstag berichteten.

Behörde kann Abbruchreife feststellen

Wenn ältere Objekte, etwa Gründerzeitgebäude, aus dem Stadtbild verschwinden, sorgt das immer wieder für teils heftige Debatten. Bereits 2018 wurden derartige Abrisse mit einer Novelle erschwert. Wenn der Nachweis erbracht werden konnte, dass der Erhalt eines Hauses nicht zumutbar ist, gab es aber nur wenig Handhabe dagegen, wie Gaal erläuterte. Das soll sich nun ändern.

Präsentation der neuen Baunovelle

Im November wird im Landtag die Novelle der Bauordnung beschlossen. Unter anderem soll die Kraft der Sonne zukünftig mehr genutzt werden.

So wird etwa die Behörde selbst Sachverständige beauftragen, Gutachten zum Thema Abbruchreife einzuholen. Bisher konnten das die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst tun. Wenn Eigentümer etwa durch Aufkategorisierung das Bauwerk besser nutzen können, soll das ebenfalls berücksichtigt werden. Damit wird ein Erhalt eher als wirtschaftlich möglich klassifiziert. Wer das Haus vorsätzlich vernachlässigt, kann zudem Aufwendungen für die Sanierung der dadurch entstandenen Schäden nicht mehr geltend machen.

„Gebäudepickerl“ gegen spekulative Abrisse

Vorgesehen ist auch die Einführung eines „Gebäudepickerls“ nach dem Vorbild des „Autopickerls“. Regelmäßige technische Überprüfungen sollen verhindern, dass Häuser teilweise so lange verfallen, bis sie schließlich wegen des schlechten Zustands abgerissen werden dürfen. Das „Pickerl“ dient auch dazu, bei gewünschten Abrissen für die Behörde schneller einen Überblick zu gewinnen. Beim „Pickerl“ sollen etwa Gebrechen bzw. die Pläne zu deren Behebung verzeichnet werden.

Neubaubewilligungen ohne Vorliegen von erforderlichen Abbruchbewilligungen wird es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Abbrüche sind weiters aufgeschoben, solange noch etwaige Rechtsmittel offen sind.

Strengere Regeln für Kurzzeitvermietung

Laut Gaal wird die Novelle am 23. November im Landtag beschlossen. Wenige Wochen später soll sie in Kraft treten. Um zu verhindern, dass Eigentümer bis dahin noch rasch ihr Haus beseitigen, werden die Bestimmungen bereits für Ansuchen angewendet, die seit Juni eingelangt sind.

Wie bereits bekannt, sieht die neue Wiener Bauordnung auch strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Onlineportale vor. Mehr als 90 Tage sind – außer in Ausnahmefällen – hier nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Stellplatzverpflichtung reformiert. In Zonen mit guter „Öffi“-Anbindung etwa wird diese gesenkt. Bauwerber müssen also nicht mehr so viele Abstellplätze für Autos errichten wie bisher. Ausgeweitet wird die Solarverpflichtung. Hier wird etwa das Ausmaß der bei Neubauten zu montierenden Photovoltaikanlagen erhöht.