Schuldig erkannt wurde die Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung. Zudem muss sie ihrer ehemaligen Lebensgefährtin eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 2.400 Euro leisten. Die Frau nahm nach Rücksprache mit ihrer Verteidigerin das Urteil an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eifersucht als Tatmotiv
Die beiden Frauen hatten einander 2021 beim Rugby-Spielen kennengelernt. Aus einem One-Night-Stand entwickelte sich eine Liebesbeziehung, im Oktober 2021 zog man zusammen in eine WG. Das ging nicht gut, wie die 23-Jährige – ebenfalls eine Studentin – dem Gericht darlegte: „Wir waren oft voneinander genervt.“ Ursächlich dafür war die – aus Sicht der Zeugin unbegründete – Eifersucht der 27-Jährigen. Diese habe ihr ständig eine Affäre mit einer anderen Frau unterstellt.