Gericht

18 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Am Wiener Landesgericht ist ein 29-Jähriger wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte einen Taxifahrer aus nichtigem Anlass mit einem Skalpell und einer Rasierklinge attackiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann, der in der Verhandlung den Tötungsvorsatz bestritten hatte, nahm das Urteil überraschenderweise an. Auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Der Angeklagte hatte den Taxifahrer am 12. Juli 2023 mit einem selbst gebastelten Skalpell und einer Rasierklinge attackiert.

Opfer wurde schwer verletzt

Der Angreifer fügte dem Opfer eine tiefe, klaffende Schnittwunde am Nacken sowie oberflächliche Kratzer am Hals und im Schulterbereich zu. „Der Betroffene ist nur deshalb glimpflich davon gekommen, weil er sich massiv zur Wehr gesetzt hat“, schilderte die Staatsanwältin einem Schwurgericht das Geschehen, das sich knapp vor Mitternacht auf der Simmeringer Hauptstraße abgespielt hatte. Dem Taxler gelang es, weitere schwunghafte Stichbewegungen des Angreifers abzuwehren und diesen schließlich zu Boden zu treten, wo er von mittlerweile eingetroffenen Polizeibeamten – Passanten hatten Hilfe alarmiert – fixiert und festgenommen wurde.

Zu der gewalttätigen Auseinandersetzung war es gekommen, nachdem der Taxifahrer den 29-Jährigen angehupt hatte, weil dieser achtlos und auf sein Handy starrend die Simmeringer Hauptstraße bei Rot überquert hatte. Der „Rotsünder“ sei deswegen in Rage geraten, habe mit der Faust auf die Motorhaube des Taxis gedonnert und mit dem Ellbogen den rechten Seitenspiegel abgeschlagen, worauf der Taxifahrer aus dem Wagen stieg, um den Mann zur Rede zu stellen.

In dieser Situation entnahm der 29-Jährige seiner Hosentasche Skalpell und Rasierklinge und ging zum Angriff über – „in Panik“, wie sein Verteidiger geltend machte. Sein Mandant, ein aus Syrien stammender Geflüchteter, habe auf dem Weg nach Europa Gewalt erfahren, deswegen zur eigenen Sicherheit Klingen eingesteckt gehabt und von diesen Gebrauch gemacht. „Er wollte den nicht töten“, versicherte der Verteidiger, „er hat das niemals gewollt. Er wollte seinen Gegner bedrohen und von dort wegkommen.“

Beschuldigter bestreitet Tötungsvorsatz

„Ich wollte ihm nur klarmachen, dass er weiterfahren soll“, meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, weshalb es dafür scharfe Klingen brauchte, erwiderte der Mann: „Ich habe damals auch lange Nägel gehabt. Ich hätte ihn auch damit verletzen können.“ Das Ganze sei „eine sehr schnelle, dynamische Aktion“ gewesen, die aus seiner Sicht offenbar eine gewisse Berechtigung hatte: „30 Jahre bin ich geschlagen und erniedrigt worden. Soll ich noch 30 Jahre erniedrigt und beleidigt werden?“ Die Richterin belehrte ihn daraufhin, dass er noch keine 30 sei: „1994 geboren, rechnen Sie nach!“