Angeklagter bei Gericht
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CHRONIK

Falsche Polizisten verurteilt

Drei falsche Polizisten, die in unterschiedlicher Zusammensetzung sieben Frauen Schmuck, Goldmünzen und Bargeld abgenommen hatten, sind am Freitag am Wiener Landesgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Insgesamt richtete das Trio einen Schaden von rund einer Million Euro an. Der Hauptangeklagte – ein 25-jähriger Beschäftigungsloser – bekam wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs drei Jahre und neun Monate. Wie der bisher Unbescholtene einem Schöffensenat erklärte, sei er „mehr oder weniger zufällig“ in die kriminelle Vereinigung „hineingerutscht“. Er habe im Fitnessstudio einen Trainings-Kollegen auf dessen schnittiges Auto angesprochen und darauf hin erfahren, dass dieser als falscher Polizist „dazuverdiene“. Da habe er sich zum Mitmachen entschlossen, „obwohl ich nie kriminell werden wollte“.

Der 25-Jährige war an sämtlichen angeklagten Fakten beteiligt, wobei er nicht ausschließlich als vermeintlicher Polizist auftrat, sondern das eine oder andere Mal auch Aufpasser- und Fahrer-Dienste leistete. Erstmals hatte er im Oktober 2022 einer 81-Jährigen einen falschen Polizeiausweis vorgelegt, wobei dem Opfer zunächst telefonisch vorgemacht worden war, in der Umgebung wären Einbrecher am Werk und zum Schutz ihrer Besitztümer würde ein ziviler Polizeibeamte diese an einen sicheren Ort bringen.

Von Dame 600.000 € ergaunert

Die Frau überließ dem 25-Jährigen Bargeld und Wertsachen in Höhe von 600.000 Euro – in der schriftlichen Anklage war der Schaden noch mit einer Million beziffert worden. Die Rechtsvertreterin der 81-Jährigen korrigierte diesen jedoch in der Verhandlung deutlich nach unten.

Zwischen 21. Februar und 16. März 2023 rückte der 25-Jährige dann mit zwei Brüdern im Alter von 22 und 31 bei weiteren sechs Opfern an, die die Organisatoren bzw. Hintermänner der Bande, die Erkenntnissen der Polizeibehörden zufolge von der Türkei aus operiert, aufgrund ihrer Vornamen ausgesucht hatte.

Suche nach „alten“ Namen im Telefonbuch

In Telefonbüchern sei nach Namen gesucht worden, die auf ein reiferes Alter schließen ließen, erläuterte der Staatsanwalt den Modus Operandi: „Einen Kevin ruft da keiner an, eine Jaqueline eher auch nicht, eine Gertrude oder Hildegard schon eher.“ Mittels manipulierter Nummern – teilweise schien am Display der Opfer sogar die korrekte Notrufnummer der Polizei auf – sei den Betroffenen vorgemacht worden, ihr Vermögen sei in Gefahr und sei dieses auch in den Banken nicht mehr sicher, worauf das älteste Opfer mit zwei Angeklagten zu ihrer Hausbank fuhr, ihr Schließfach leer räumte und den Betrügern Preziosen im Wert von 200.000 Euro überließ.

„Genieren sie sich nicht?“, sprach die beisitzende Richter den 25-Jährigen auf das Alter der Frau an, die sich im 98. Lebensjahr befindet. „Es tut mir aufrichtig leid“, erwiderte der junge Mann, „aber ich habe nicht gesehen, wie alt sie ist.“ Von den beiden Brüdern fasste der Jüngere zweieinhalb Jahre unbedingt aus – der 22-Jährige wies bereits eine einschlägige Vorstrafe auf. Der 31-Jährige erhielt zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Auch diese Urteile sind bereits rechtskräftig.

Mildernde Geständnisse

Mildernd war bei allen drei Angeklagten die umfassend geständige Verantwortung. „Sie haben uns und vor allem den Opfern ein langes Verfahren erspart“, konzedierte der vorsitzende Richter dem Trio, das von der Millionen-Beute in äußerst geringem Ausmaß profitiert hatte. Die Brüder hatten ihren Angaben zufolge einen Anteil von ein paar hundert Euro, der 25-Jährige „geschätzt 7.000 bis 10.000 Euro“ erhalten, wie er dem Gericht erklärte. Die Beute hätte er stets auftragsgemäß bei einem Juwelier-Geschäft abgeliefert, von wo der Schmuck in weiterer Folge in die Türkei verbracht wurde.