Chronik

„Exzessive Gewalt“: Mindeststrafe für Polizisten

Ein Polizist, der im August 2022 in der Innenstadt einen wehrlosen Mann geschlagen und mit zahlreichen Kniestößen ins Gesicht misshandelt hat, ist heute wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Er erhielt die Mindeststrafe.

„Sie haben Ihre Befugnisse überschritten. Das war exzessive Gewalt“, stellte der vorsitzende Richter fest. Dessen ungeachtet kam der Beamte mit der Mindeststrafe davon. Die Staatsanwältin legte dagegen Berufung ein. Bei einer Strafdrohung von einem bis zu fünf Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Monate auf Bewährung tat- und schuldangemessen.

Kein Jobverlust

Damit fiel die Sanktion exakt so aus, dass mit der Verurteilung nicht automatisch der Verlust der Amtsstellung verbunden war. Hätte er nur einen Tag mehr bekommen, wäre der Polizist automatisch seinen Job los gewesen.

Denn wird ein Beamter aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die – unabhängig davon, ob sie unbedingt ausgesprochen oder bedingt nachgesehen wird – ein Jahr übersteigt, verliert er gleichzeitig sein Amt.

„Schlechte Problemlösungsstrategie“

„Wir glauben nicht, dass Sie ein besonders gewalttätiger Mensch sind oder dass sie ein Rassist sind“, sagte der Richter Philipp Krasa in der Urteilsbegründung. Beim Opfer von Polizeigewalt hatte es sich um einen Mann arabischer Herkunft gehandelt. Nach Ansicht des Schöffensenats war der Polizist „schlicht überfordert“ und habe „eine schlechte Problemlösungsstrategie“ gewählt.

Mildernd wurden dem Angeklagten neben einem am Ende abgelegten Geständnis – nach einem Verteidigerwechsel hatte sich der 31-Jährige am dritten Verhandlungstag im Unterschied zu seiner bisherigen Verantwortung formell schuldig bekannt – seine bisherige Unbescholtenheit sowie eine – zumindest aus Sicht des Gerichts – vorangegangene – „Provokation“ und damit ein „Mitverschulden“ seitens des Opfers angerechnet.

Staatsanwältin: „Akt rohester Gewalt“

Während der Polizist nach Rücksprache mit seinem nunmehrigen Verteidiger Nikolaus Rast das Urteil annahm, akzeptierte Staatsanwältin Hanna Fian die Entscheidung nicht. Sie verlangt eine höhere Strafe, da der Polizist einen „Akt rohester Gewalt“ gesetzt habe, wie sie in der Verhandlung mehrfach betont hatte. Damit muss nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung das Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz die Straffrage prüfen.