Chronik

Diversion für Mutter nach Fenstersturz

Nachdem im Juli ein Kind aus dem Fenster einer Wohnung in Hernals gestürzt war, musste sich die Mutter jetzt vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Frau hatte ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt gelassen. Der Prozess endete mit einer Diversion.

Die Frau wollte in einer nahe gelegenen Bowlinghalle den Abend genießen. In ihrer Abwesenheit kletterte ihr älterer Sohn auf ein Fensterbrett und stürzte aus dem geöffneten Fenster vier Meter in die Tiefe. Der Dreijährige blieb bei dem Sturz aus dem ersten Stock wie durch ein Wunder beinahe unverletzt.

„Er hatte nur ein paar Kratzer, Gott sei Dank. Er war vier Tage im Krankenhaus“, schilderte die Angeklagte. Der Bub war am 15. Juli 2023 nicht unmittelbar am betonierten Innenhof aufgeprallt, er landete zunächst in einem Hochbeet, das dabei teilweise zertrümmert wurde, und kollerte erst in weiterer Folge auf den Boden.

Mutter will ihre Kinder nie wieder alleine lassen

Die Mutter war umfassend geständig und schuldeinsichtig. „Es war der größte Fehler meines Lebens“, sagte sie. Sie habe damals geglaubt, mit der Video-Funktion ihrer beiden Handys, wovon sie eines in der Wohnung beließ, das Geschehen zu Hause überwachen zu können: „Das war ein Fehler, der mir nie wieder passieren wird. Ich lasse sie nie im Leben mehr allein, die Kinder sind das Wichtigste für mich.“ Sie habe inzwischen die Fenstergriffe austauschen lassen. Ihre Kinder könnten jetzt die Fenster nicht mehr ohne weiteres aufmachen.

Diversionelle Erledigung des Strafverfahrens

Aufgrund der geständigen Verantwortung und der bisherigen Unbescholtenheit der Frau wurde die Strafsache diversionell erledigt. Die Frau erklärte sich zur Zahlung einer Buße von 150 Euro bereit und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, während der sie sich in strafrechtlicher Hinsicht nichts zuschulden lassen kommen darf. Im Gegenzug wird die Anzeige zurückgelegt, die Frau gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden, die Entscheidung ist daher rechtskräftig. Der Mutter und ihrem nunmehrigen Partner wurden die beiden Kinder nicht abgenommen. Das Jugendamt hatte sich nach dem Vorfall eingeschaltet und kam nach wöchentlichen Kontrollbesuchen zum Schluss, dass die Kleinen in der Familie gut aufgehoben sind.