Wohnungen werden gebaut.
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Politik

Erste Auszahlung von Wohnunterstützung

Um die Wienerinnen und Wiener bei der Bewältigung der Teuerung zu unterstützen, startet ab 19. Oktober die Auszahlung der Wiener Wohnunterstützungspauschale. Auch weitere Maßnahmen zur Unterstützung will die Stadt ergreifen.

Auch dieses Jahr will die Stadt Wien im Herbst 2023 eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung stellen. So soll es etwa Kostenübernahmen für Mietrückstände, Kostenübernahmen bei Energierückständen sowie zielgerichtete Hilfen für Wienerinnen und Wiener mit geringeren Einkommen geben.

Mit der Wiener Wohnunterstützungspauschale 23 erhalten Wiener Mindestsicherungsbeziehende, Beziehende von Leistungen aus dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz (Notstandshilfe, Arbeitslosengeld etc.), Wohnbeihilfenbeziehende sowie Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher eine einmalige Unterstützung in Höhe von 200 Euro. Davon sollen laut der Stadt rund 245.000 Wienerinnen und Wiener „direkt profitieren“.

Automatische Überweisung ohne Antrag

Für den Erhalt der Wohnunterstützungspauschale ist kein eigener Antrag notwendig und sie wird von der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) bzw. den Pensionsversicherungsanstalten im Auftrag der Stadt Wien abgewickelt. „Die Überweisung erfolgt völlig automatisch ab September 2023“, wird in einer Aussendung betont.

Die hierfür notwendigen Daten werden u.a. vom Arbeitsmarktservice, der Österreichischen Gesundheitskasse und der Magistratsabteilung 50 an die Magistratsabteilung 40 übermittelt, um die Auszahlungen tätigen zu können. Die Pensionsversicherungsanstalt wird die Zahlung im Auftrag der Stadt Wien durchführen. Für die Wiener Wohnunterstützungspauschale stünde der Stadt ein Budgetvolumen von rund 48 Millionen Euro zur Verfügung.

Energieunterstützung Plus wird bis Jahresende verlängert

Weil nun auch die ersten Energie-Jahresabrechnungen kommen, wird die Energieunterstützung Plus bis Jahresende verlängert. Hier übernimmt die Stadt bis zu 500 Euro an Rückständen.

Die Zielgruppe dieser Unterstützung sind Beziehende von Mindestsicherung, Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, Reha- oder Krankengeld sowie Personen mit GIS-Befreiung sowie Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind.

Wohnungssicherung Plus noch bis Ende Februar

Und noch bis Ende Februar kann um die Wohnungssicherung Plus angesucht werden – um bei Mietrückständen eine Delogierung zu vermeiden. Hier werden 70 Prozent der Mietrückstände übernommen, unabhängig davon, ob Gemeindebau, geförderter oder privater Wohnbau. „Seit Beginn der Maßnahme wurden bisher rund 1.000 Haushalte mit insgesamt 1,9 Millionen Euro unterstützt und vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Der Antrag kann noch bis
29. Februar 2024 angesucht werden“, so die Stadt.

Die Zielgruppen der Wiener Wohnungssicherung Plus umfassen jedenfalls Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens sechs Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben.