Heizung
ORF.at/Patrick Bauer
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Wirtschaft

Heizungstausch muss einvernehmlich sein

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Paket der Bundesregierung wird es kein Verbot für Gasheizungen in bestehenden Gebäuden geben. Wenn in einer Mietwohnung die Heizung getauscht werden soll, müssen sich erst Mieter und Vermieter einig werden.

Nach der aktuellen Rechtslage kann ein Mieter seinen Vermieter nicht zwingen, die Heizung zu tauschen. Gleichzeitig kann der Vermieter die Wohnung aber auch nicht einfach von einer Gastherme auf Fernwärme umstellen. „Mieterinnen und Mieter müssten das nicht dulden. Die können darauf bestehen, dass ihre derzeitige Heizungsform erhalten bleibt“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung, gegenüber Radio Wien.

Wenn der Vermieter einen Heizungstausch wünscht, muss er ihn auch bezahlen. Die Kosten können nicht auf den Mieter übergewälzt werden, sind sich Mieter- und Eigentümervertreter einig. „Derzeit würde ich hier keine Möglichkeit sehen“, sagt Rechtsanwalt Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes. Bei einer späteren Neuvermietung könne man dann aber eventuell eine höhere Miete verlangen.

Hauseigentümer: Paket sei „Entscheidung der Vernunft“

Das Erneuerbare-Wärme-Paket der Bundesregierung sieht man bei den Hauseigentümern positiv. Prunbauer nennt es „eine wirkliche Entscheidung der Vernunft“. Er begrüßt, dass nun mit finanziellen Anreizen gearbeitet werde und nicht mit Zwang, „weil das teilweise technisch und finanziell schlicht nicht durchsetzbar gewesen wäre“.

Kritik kommt von der Mietervereinigung: „Wenn man das tatsächlich betreiben möchte, dass von Gas auf erneuerbare Energie umgestiegen wird, dann müssten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, weil ansonsten ist das sehr kompliziert“, sagt Elke Hanel-Torsch.

Rechtliche Fragen noch offen

Auf Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen wartet man auch noch beim Haus- und Grundbesitzerbund. Bei Häusern mit mehreren Eigentümern brauche es nämlich auch zwischen diesen eine Einigung zum Heizungstausch. Teilweise sei hier wahrscheinlich sogar eine Einstimmigkeit erforderlich, weil man auf „allgemeine Teile“ des Hauses zugreife. Laut Martin Prunbauer arbeite der Gesetzgeber aber derzeit an Lösungen, unter welchen Bedingungen die Heizung umgestellt werden könne. Ob es etwa eine Mehrheit brauche oder ob auch einzelne Eigentümer die Umstellung bereits vorziehen können.