LEBENSLANGE HAFT FüR 75-JäHRIGEN WEGEN VERSUCHTEN MORDES
APA/STEFAN SOMWEBER
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Chronik

Mordversuch: Lebenslang für 75-Jährigen

Ein 75-jähriger Mann ist heute wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er stach im Mai auf seine Freundin ein. Der Mann war bei der Verhandlung so aggressiv, dass er aus dem Gerichtssaal geführt wurde.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Angesichts des „massiv getrübten Vorlebens“ des Mannes sei „nur lebenslang tat-, schuld- und unrechtsangemessen“, sagte Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung. Nach 20 Jahren aus der Haft entlassen, hatte er danach eine Beziehung mit einer Frau begonnen und war bei ihr eingezogen.

Doch im Frühjahr wollte die Frau sich trennen, nachdem es wiederholt zu Gewalttätigkeiten gekommen war. Darauf kündigte der 75-Jährige laut Anklage an, er werde ihr „das Gesicht zerschneiden“. Auf die Frage des Richters, weshalb er am 21. Mai 2023 sein Vorhaben in die Tat umgesetzt habe, erwiderte der Angeklagte: „Weil’s ma davong’laufn is.“

Bewaffnete Nachbarin rettete Frau

Nachbarn der 58-Jährigen hörten um 5.00 Uhr Hilferufe der Frau, die nackt ins Stiegenhaus lief. Der 75-Jährige folgte ihr und ging weiter mit dem Messer gegen sie vor, wie zahlreiche Abwehrverletzungen an den Armen und Händen der Frau belegten. Laut dem Gerichtsmediziner waren der Frau „mit massiver Gewalt“ tiefe Schnittwunden in Kopf, Gesicht und Schultern beigebracht worden.

Er ließ erst von ihr ab, als eine Nachbarin dieser mit einer gezückten Glock-Pistole, die sie rechtmäßig besaß, zu Hilfe kam. Der 75-Jährige flüchtete angesichts der auf ihn gerichteten Schusswaffe, konnte aber rasch von der Polizei gefasst und festgenommen werden.

1984 Lokalbesucher erstochen

Bevor er aus dem Gerichtssaal entfernt wurde, sagte der Mann, er habe die Frau nicht töten wollen. Es tue ihm leid, wenn er könne, würde er ihr „die Operation zahlen“. Bei der Urteilsverkündung durfte der 75-Jährige wieder im Gerichtssaal dabei sein. Er verhielt sich beim Prozessfinale erstaunlich ruhig. Seine Rechtsvertreterin Melanie Kolar erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Mann stand nicht zum ersten Mal vor Geschworenen. Im Juni 1984 hatte er im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung in einer Bar in der Bundeshauptstadt einen anderen Lokalbesucher mit einem Messer getötet.