Justizwache und Angeklagte bei Prozess gegen junge IS-Anhänger
APA/Georg Hochmuth
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CHRONIK

Zwei Jahre unbedingt für IS-Anhänger

Zwei junge, bereits einschlägig vorbestrafte Anhänger der radikalislamischen Terrormiliz IS im Alter von 17 und 18 Jahren sind am Landesgericht, nicht rechtskräftig, unter anderem wegen terroristischer Vereinigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Mit einem brisanten Gutachten warnte die renommierte Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter vor einem 17-jährigen Anhänger des IS. Von dem Burschen gehe eine immense Gefahr aus.

Manifeste Persönlichkeitsstörung bei Angeklagtem

Der psychische Zustand des Burschen habe sich in den vergangenen Monaten von einer ursprünglichen Persönlichkeitsentwicklungsstörung hin zu einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und schizoiden Komponenten entwickelt. Der 17-Jährige zwei zwar zurechnungsfähig und damit schuldfähig, aber „sehr, sehr schwer psychisch gestört“ und in Verbindung damit mit einer „sehr, sehr ungünstigen Gefährlichkeitsprognose“ behaftet.

Die vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige verwies auf die fortgeschrittene Radikalisierung des Jugendlichen, der vor zehn Monaten 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt, ausgefasst hatte, nachdem er unter anderem an seiner Schule IS-Enthauptungsvideos hergezeigt hatte, mit einem Kampfmesser in den Unterricht marschiert war und mit einer Machete mit einem aufgedruckten IS-Emblem auf der Mariahilfer Straße patrouilliert hatte.

Gutachten: Einweisung „einzige Möglichkeit“

Würde man den jungen Angeklagten jetzt auf freien Fuß setzen, wäre „mit einer sehr, sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass er in absehbarer Zeit mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen begehen wird“, sagte Wörgötter. Konkret erwähnte sie „absichtliche schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten“ sowie terroristische Straftaten.

Sie sprach sich deshalb dafür aus, den 17-Jährigen im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – den Maßnahmenvollzug – einzuweisen. Das sei „die einzige Möglichkeit“, stellte die Sachverständige unmissverständlich klar.

Gemeinsam mit Freund angeklagt

Der 17-Jährige muss sich seit Montag gemeinsam mit einem um ein Jahr älteren Freund, der zuletzt am 17. Mai wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Sachbeschädigung zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden war, vor Gericht verantworten, nachdem sie am 19. Mai einen MA-48-Mitarbeiter mit einem Luftdruckgewehr beschossen und den Mann am Oberschenkel getroffen hatten.

Daneben wird beiden Angeklagten zur Last gelegt, erneut IS-Propaganda verbreitet zu haben. Der 18-Jährige soll sich auch als „Sittenwächter“ betätigt und mit mehreren Mittätern, gegen die separat ermittelt wird, einen Burschen geschlagen haben, der der „Vergewaltigung“ eines Mädchens beschuldigt wurde.