(v.l.) Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte, der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister  und Anwalt Rudolf Mayer im Prozess
APA/Barbara Gindl
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KULTUR

Teichtmeister: Burg will Schadenersatz

Das Burgtheater klagt sein gekündigtes früheres Ensemblemitglied Florian Teichtmeister auf Schadenersatz. Laut dem Magazin „News“ beträgt die eingeforderte Summe 76.000 Euro für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte sowie Rechtsanwaltskosten.

Man habe „keine andere Wahl, als auf Schadenersatz zu klagen“, heißt es dazu aus dem Burgtheater. „Aktuell werden Schriftsätze vorbereitet.“ Verhandlungstermine seien allerdings noch keine anberaumt.

Burgtheater glaubte Schauspieler zunächst

Der Schauspieler hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen und Diashows erstellte und das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Florian Teichtmeister in „Die Edda“ am Burgtheater
APA/Herbert Neubauer
Teichtmeister war Mitglied des Burgtheater-Ensembles

Das Burgtheater hatte im Vorfeld den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt – wodurch dem Haus Schaden entstanden sei, wird argumentiert.