Polizisten stehen vor einem Gerichtssaal
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Chronik

Prozess zu Anschlag wird teils wiederholt

Der Prozess gegen mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters, der im Februar 2023 mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende gegangen ist, muss in Teilen wiederholt werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils auf. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.

Erneut Geschworenensenat notwendig

Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat am Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden. Wer den Vorsitz in der neuen Hauptverhandlung leiten wird und wann mit einem Termin zu rechnen ist, ist noch offen, meinte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral am Montagabend gegenüber der APA.

Die teilweise Aufhebung der erstgerichtlichen Urteile kommt nicht unbedingt überraschend. Die Generalprokuratur hatte Ende September festgestellt, dass einer Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten teilweise Berechtigung zukommt. Wie Generalanwalt Martin Ulrich damals gegenüber der APA betonte, sei der Kern der Anklage – die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord – davon zwar nicht betroffen.

Doch weise das schriftliche Urteil hinsichtlich der Tatbestände der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation Feststellungsmängel auf bzw. sei den Geschworenen eine möglicherweise irreführende Rechtsbelehrung erteilt worden.

Langjährige Verurteilungen

Was die zentralen Vorwürfe betrifft, wurde ein 24-jähriger mutmaßlicher Islamist für schuldig befunden, den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mit ausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen zu haben, indem er gefälschte Papiere besorgte. Er bekam dafür 20 Jahre Haft.

Bei einem 29-jährigen mutmaßlichen IS-Anhänger wurde angenommen, dass dieser den Attentäter von Juli 2020 bis zum Tag des Anschlags in Richtung Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für ihn gab es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Zwei Freisprüche von Mordbeteiligung

Ein 23-Jähriger, der die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs mitorganisiert und dem Attentäter den Kontakt zum Waffenvermittler besorgt hatte, indem er ihm dessen Telefonnummer übergab, fasste vom Erstgericht 19 Jahre aus. Lebenslang erhielt ein 33-Jähriger, bei dem die Geschworenen mehrheitlich der Meinung waren, dass dieser dem Attentäter im Juni und im September 2020 die beim Anschlag verwendeten Schusswaffen – ein Sturmgewehr und eine Pistole – samt passender Munition vermittelt und übergeben hatte.

Zwei weitere Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Beteiligung am Mord freigesprochen. Sie fassten jedoch wegen Mitgliedschaft in der radikalislamischen Terrormiliz IS und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, aus.