Bahnreisende in Europa haben seit heuer keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Extremwetter mehr. Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) erklärte am Mittwoch gegenüber Ö1, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent.
Geld für Hotel oder Taxi
Ein gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückfordern, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet. Bei Zugsausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.
Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage und Terrorismus.