Der Angeklagte in einer Rollbahre
APA/Stefan Somweber
APA/Stefan Somweber
Chronik

Frau mit Messerstichen getötet: 20 Jahre Haft

Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Anfang Juli seine Ehefrau in Ottakring mit 19 Messerstichen getötet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte und die getötete Frau – beide aus Syrien – hatten 2010 in ihrer Heimat geheiratet. Zwischen 2016 und 2020 kamen drei Kinder zur Welt, 2021 übersiedelte die Frau nach Wien – ihre Eltern, die seit Längerem in Österreich leben, hatten ihre Tochter nachgeholt. In weiterer Folge ließ sich auch die restliche Familie in Wien nieder, im Frühsommer 2023 kam zuletzt auch der Angeklagte nach Wien.

19 Stichwunden

Einen Tag vor der Tat gestand die Frau, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt hatte. Daraufhin habe der Angeklagte beschlossen, „die Angelegenheit für sich zu lösen“, stellte der Staatsanwalt fest. Der Angeklagte rief einen Tag später zunächst seine Schwägerin an und forderte sie auf, mit seinen drei Kindern in einen Park zu gehen. Als diese aus der Wohnung waren, marschierte er in die Küche, holte ein Messer und kündigte laut Staatsanwalt seiner Ehefrau an, er werde sie nun töten.

Die 28-Jährige rief ihre Mutter an und bat eindringlich um Hilfe. „Sie war in Panik. Während des Telefonats hat er auf sie einzustechen begonnen“, berichtete der Staatsanwalt. Die 28-Jährige hatte keine Überlebenschance. Der Mann fügte ihr insgesamt 19 Stichwunden zu. Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp den Geschworenen darlegte, war erst der letzte Stich unmittelbar tödlich.

Mann war geständig

Der 35-Jährige hatte sich nach der Tat das Leben nehmen wollen. Er begab sich in den letzten Stock seines Wohnhauses und von dort aufs Dach und sprang in die Tiefe. Er überlebte den Aufprall auf dem betonierten Innenhof und ist von der Hüfte abwärts gelähmt.

Mordprozess um erstochene Frau

Ein 35-jähriger Mann soll Anfang Juli seine Ehefrau in Ottakring mit 19 Messerstichen getötet haben. Nun muss er sich wegen Mordes am Wiener Straflandesgericht verantworten. Er zeigte sich bei seiner Einvernahme geständig.

Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er bekräftigt, er habe seine Ehefrau töten wollen. „Er ist umfassend geständig“, bekräftigte sein Verteidiger. Der Angeklagte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Bei der Strafbemessung waren das „außerordentlich hohe Ausmaß an Gewalt“ sowie die „grausame Tatbegehung“ erschwerend, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger waren damit einverstanden.