Chronik

Terrorpläne: 17-Jähriger ist schuldfähig

Jener 17-Jährige, der eigenen Angaben zufolge am 11. September 2023 am Wiener Hauptbahnhof mit einem Kampfmesser einen Terror-Anschlag verüben wollte und einen Rückzieher machte, war zum Zeitpunkt zurechnungsfähig. Damit ist er schuldfähig.

Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag der Justiz eingeholtes Gutachten der Kinder- und Jugendpsychologin Julia Wachter. Ihrer Expertise zufolge, die der APA, „Puls24“ und dem „Standard“ vorliegt, weist der Bursch, der ein Anhänger der radikal-islamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) ist, zwar eine Anpassungsstörung sowie eine kombinierte Entwicklungsstörung auf.

Es handle sich dabei um keine Geisteskrankheit, tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder seelische Störung. Ein Schuldausschließungsgrund sei daher nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft Wien kann den Bursch daher als zurechnungsfähig behandeln und nach dem Terror-Paragrafen belangen und eine Anklage einbringen.

„Derzeit nicht gefährlich genug“

Die Sachverständige hält den Burschen ungeachtet seiner radikalislamistischen Gesinnung derzeit nicht für gefährlich genug, um für den Fall einer Verurteilung seine Unterbringung im Maßnahmenvollzug zu fordern.

Die Mutter des Burschen sei gestorben, als dieser sechs Jahre alt war. Daher sei er traumatisiert. Ebenso prägten ihn ungünstige soziale Umstände und Mobbing in der Schule. Er habe daher ein Zugehörigkeitsbedürfnis und einen unrealistisch hohen Wunsch nach Erfolg und Anerkennung. Dass der Jugendliche in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden könne, ließen sich dem Gutachten zufolge nicht begründen.

Bursch wollte für den IS kämpfen

Trotzdem sei die Wahrscheinlichkeit für zukünftige Straftaten erhöht. Die Gutachterin empfiehlt, den 17-Jährigen nach seiner Enthaftung in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft unterzubringen. Ebenso sei ein Deradikalisierungsprogramm anzuordnen.

Nach seiner Festnahme des Burschen wurde eine verfestigte islamistische Radikalisierung festgestellt. Außerdem wollte der Jugendliche erst in einer Gemeinschaft von IS-Anhängern leben und dann in ein Kampfgebiet des IS ausreisen. Zugang zu Waffen hatte er, genauso hatte er in einer Moschee Kontakt mit dem Attentäter vom 2. November 2020.

„Bin nur ein normaler-gottesfüchtiger Moslem“

Gegenüber der Jugendpsychologin bekräftigte er, dass er als „Märtyrer“ sterben und „Ungläubige“ töten wollte. Er hatte vor, „ziellos auf Menschen einzustechen“, um von der Polizei erschossen zu werden. Nur Kinder und ältere Menschen hätte er „verschont“. Im Gespräch mit der Gutachterin betonte der 17-Jährige abschließend, er sei inzwischen kein Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) mehr, sondern „nur ein normaler-gottesfürchtiger Moslem“.

Auf die Frage der Sachverständigen, ob er gegen irgendjemanden einen Hass verspüre, erwiderte der jugendliche Terror-Verdächtige: „Ungläubige, freche Polizisten und Homosexuelle. Die machen die Menschen irre.“