Der Anwalt von Toni Polster, Manfred Ainedter, bestätigte den medizinischen Notfall bei Österreichs Fußballikone. Polster hatte am Donnerstag eine Pressekonferenz bezüglich seiner Klage gegen den ÖFB verpasst, weil sich sein gesundheitlicher Zustand plötzlich stark verschlechtert hatte. „Statt zur PK ist er ins Krankenhaus gefahren“, sagte Ainedter.
Im Spital wurde der 59-Jährige wegen eines Magendurchbruchs notoperiert. Danach musste Polster auf die Intensivstation gebracht werden. Das berichtete die „Kronen Zeitung“ (Onlineausgabe) am späten Abend. Mittlerweile habe er mit Polster telefonieren können, so Ainedter. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut. Er bleibe vorerst zur Beobachtung auf der Intensivstation. Polster bedanke sich bei allen für ihre Genesungswünsche.
Toni Polsters Gesundheitszustand
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Große Anteilnahme
Die Anteilnahme nach dem medizinischen Zwischenfall rund um den Rekordtorjäger der Nationalmannschaft ist unterdessen groß, via Social Media erhielt Polster viel Beistand. Sein Ex-Club Austria Wien wünschte auf Instagram eine „schnelle und vor allem vollständige Genesung, Toni! Die Austria-Familie denkt an dich. Jetzt mehr denn je.“
Auch der Stadtrivale aus Hütteldorf dachte an den einstigen Italien-, Spanien- und Deutschland-Legionär. „Gute Besserung und rasche Genesung wünschen auch wir dem legendären Toni“, twitterte der SK Rapid. Polster musste sich zuletzt im November einem Eingriff unterziehen, damals war er an der Hüfte operiert worden.
Rekordtorschütze der Nationalmannschaft
Polster ist mit 44 Länderspieltoren Rekordtorschütze der Nationalmannschaft. Seine 95 Länderspiele wurden bisher nur von Marko Arnautovic, David Alaba, Andreas Herzog und Aleksandar Dragovic übertroffen. Als Trainer betreut er seit 2011 unterbrochen von einem kurzen Engagement bei der Admira die in der Regionalliga Ost spielende Wiener Viktoria.
Für die Anwälte von Toni Polster steht die Klage des Ex-Fußballstars gegen den ÖFB wegen der Anerkennung von drei Länderspielen bzw. Toren auf einem soliden Fundament. Die bisher vom ÖFB vorgebrachten Gründe, warum die Spiele aus den 1980er Jahren inoffiziell gewesen seien, hielten einer juristischen Prüfung nicht stand, erklärte Alexander Hiersche am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. „Offizielle und inoffizielle Länderspiele gibt es nicht“, sagte Manfred Ainedter.
„Juristisches Neuland“
„Wir betreten – ohne jeden Zweifel – juristisches Neuland“, hielt Ainedter weiters fest. Der bekannte Anwalt vertritt Polster ebenso wie der auf Vereinsrecht spezialisierte Hiersche von der Kanzlei Haslinger/Nagele. Die Klage bezieht sich auf drei Freundschaftspartien, die nicht in der ÖFB-Länderspielstatistik aufscheinen – auch deshalb, weil laut ÖFB gewisse Voraussetzungen des Regelwerks des Internationalen Fußballverbands (FIFA) damals nicht erfüllt wurden.
Konkret geht es um die Partien Liechtenstein – Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien – Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko – Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor).