Chronik

21 Sexualdelikte: Anklage gegen 20-Jährigen

In mindestens 21 Fällen soll ein junger Mann von Mai bis Ende Juni 2023 Frauen missbraucht und belästigt haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Serientäter Anklage erhoben. Er soll an einer psychischen Störung leiden, gilt aber als zurechnungsfähig.

Gegenstand der Anklage seien eine Vergewaltigung und ein Vergewaltigungsversuch sowie zahlreiche andere Vorwürfe, bestätigte die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychiatrisch-neurologischen Gutachten zufolge bestehe bei dem Angeklagten eine Sexualpräferenzstörung in Form von zwanghaftem Berühren.

Die Störung begründe aber keine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des Paragrafen 11 StGB, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Leopold Bien, „und wurde auch nicht als derart schwerwiegend und anhaltend beurteilt, dass sie Anlass für eine Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB wäre“.

Übergriffe in zwei Bezirken

Der Angeklagte kommt damit nicht in den Maßnahmenvollzug. Ihm droht laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen eine versuchte und eine vollendete Vergewaltigung, einen anderen versuchten Übergriff sowie mehrere Fälle von sexueller Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen und weitere Straftaten vor. Die Anklageschrift ist bereits rechtskräftig.

Der zu den Tatzeitpunkten 19-Jährige soll im vergangenen Jahr über fast zwei Monate hinweg in Wieden und Margareten sowohl am helllichten Tag als auch in der Nacht Frauen im Alter zwischen 17 und 33 Jahren nicht nur das Kleid oder den Rock hochgezogen, sondern sie mitunter auch berührt oder sich selbst entblößt haben.

Ein solcher Fall hatte sich auch am 30. Juni in Margareten ereignet, als sich gerade Ermittler der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in der Nähe befanden. Die Beamten nahmen den Wiener daraufhin fest. Die Landespolizeidirektion startete einen Aufruf an weitere mögliche Opfer und veröffentlichte ein Foto des jungen Mannes. Insgesamt meldeten sich 21 Frauen bei der Polizei. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Wegen Befangenheit nach St. Pölten abgetreten

Die Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft waren wegen des persönlichen Naheverhältnisses einer Justizbediensteten zu einem Tatopfer an die St. Pöltner Anklagebehörde – wegen des Anscheins einer Befangenheit – abgetreten worden. Das Hauptverfahren wurde nun von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien dem Landesgericht St. Pölten übertragen. Ein Prozesstermin ist noch offen.