Gericht

Stalker zum dritten Mal verurteilt

Zum dritten Mal binnen kürzester Zeit ist am Dienstag ein 43-jähriger Mann am Wiener Landesgericht wegen Stalkings verurteilt worden. Dieses Mal fasste der Mann 13 Monate Haft aus – zehn Monate davon unbedingt.

Die vorangegangen beiden Male hatte der Mann für die beharrliche Verfolgung von zwei Ex-Freundinnen noch Bewährungsstrafen ausgefasst. „Sie haben alle Möglichkeiten, die man Ihnen bisher geboten hat, nicht genutzt. Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren“, sagte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

192 Tathandlungen in unter sechs Monaten

Im Juni 2022 war der Angeklagte zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, stalkte, nachdem diese die Beziehung beendet hatte. Ungeachtet der ersten Vorstrafe nahm der Mann in weiterer Folge Kontakt zu einer anderen Ex-Freundin auf und belästigte diese mit Anrufen, Abpassen und ungebetenen Besuchen, obwohl auch sie ihm deutlich machte, nichts mehr von ihm wissen zu wollen. Dafür setzte es im Vorjahr eine weitere Bewährungsstrafe, verbunden mit der Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Letzterem kam der Mann nicht nach. Stattdessen setzte er sich wieder an die Fersen jener Frau, deretwegen er schon 2022 verurteilt worden war. Zwischen 1. Juli und 9. Dezember 2023 setzte er laut Anklage exakt 192 Handlungen, die den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllten, indem er ihr Sprachnachrichten auf der Mobilbox hinterließ, vor ihrer Wohnung herumlungerte und sie am Arbeitsplatz aufsuchte. Dabei hatte die 41-Jährige schon im Juni 2022 eine einstweilige Verfügung mit einem Kontaktannäherungsverbot gegen den Mann erwirkt.

Urteil bereits rechtskräftig

Nachdem die Betroffene Anzeige erstattet hatte, kam der Mann vom 29. September bis zum 30. Oktober sogar in U-Haft. Eindruck machte das erstmals verspürte Haftübel auf den Mann insofern nicht, als er nach seiner Entlassung nahtlos mit dem Stalking weitermachte, bis er am 11. Dezember erneut in U-Haft genommen wurde. Die terrorisierte Frau hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits in psychotherapeutische Behandlung begeben, weil ihr die permanente unerwünschte Präsenz des Angeklagten schwer zu schaffen machte.

Die betroffene 41-Jährige, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam vom Gericht 1.000 Euro für die erlittene Unbill sowie den Kostenersatz für die bisherigen Therapiestunden zugesprochen. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwältin waren mit dem Urteil einverstanden.