Chronik

Ex-Rotlichtboss zu zwei Jahren Haft verurteilt

Ein früherer Wiener Rotlichtboss ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Die einstige Gürtel-Größe war am 25. August 2023 am Naschmarkt zufällig der früheren rechten Hand eines mit ihm verfeindeten Ex-Capos begegnet, als er am späten Vormittag nach einer durchzechten Nacht aus einem für seine großzügigen Öffnungszeiten bekannten Lokal wankte. „Es hat ihm den Vogel rausg’haut“, erklärte Verteidiger Marcus Januschke einem Schöffensenat das weitere Vorgehen des Angeklagten.

Geparkter Tesla zeichnete Angriff auf

Der 52-Jährige war nämlich nach dem Austausch von Unfreundlichkeiten dem „Langen Peter“, wie der Mann seinerzeit ob seiner Körpergröße in der Szene genannt wurde, nachgelaufen und hatte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter auf den 56-Jährigen eingestochen. Der „Lange Peter“ trug eine vier Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine längere Schnittverletzung am linken Oberschenkel und eine Schnittwunde am Oberarm davon, konnte aber – wohl ob seiner körperlichen Überlegenheit – die Angreifer rasch abschütteln, sich losreißen und flüchten.

Die gewalttätigen Szenen wurden allerdings zufälligerweise von einem geparkten Tesla aufgezeichnet. Der Fahrer des Wagens stellte das Video der Polizei zur Verfügung, die sogleich die Beteiligten erkannte und ein Strafverfahren in die Wege leitete.

Angeklagter geständig

Der einstige Rotlicht-Boss legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und wollte über seine Vergangenheit ebenso wenig sprechen wie der als Zeuge geladene „Lange Peter“: „Das war früher.“ Jetzt sei er in einer Baufirma tätig und „brav“. Der „Lange Peter“ habe ihn bei der unerwarteten Begegnung auf der Straße allerdings „provoziert“, es sei zu einer Rangelei gekommen, dann sei es eskaliert.

Er würde sich genieren, betonte der Angeklagte, der zuletzt im Dezember 2013 eine von insgesamt vier Vorstrafen ausgefasst hatte. Über seinen Rechtsvertreter Christian Werner hatte der 52-Jährige dem „Langen Peter“ im Vorfeld der Verhandlung von sich aus 10.000 Euro an Schmerzengeld zukommen lassen. Das wurde bei der Strafbemessung mildernd anerkannt.

Identität des Mittäters unklar

Der Verletzte hatte sich zwei Tage in einem Spital stationär behandeln lassen müssen. „Was war denn das Problem bei der Auseinandersetzung?“, wollte die vorsitzende Richterin von dem Zeugen wissen. Er wisse es nicht, erwiderte der Mann ausweichend. Er sei jedenfalls nicht mehr „im Milieu“, derzeit beschäftigungslos und an einer Verurteilung des Angeklagten „nicht interessiert“.

Wer der Mittäter bei der Messerattacke war, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Der „Lange Peter“ behauptete, den Mann nicht erkannt zu haben, der Angeklagte versicherte, er kenne nur dessen Vornamen „Tito“. Er habe ihn wenige Stunden vor der Auseinandersetzung in dem Nachtlokal kennengelernt.