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PID/VOTAVA
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Umwelt & Klima

Wien verschärft Baumschutzgesetz

Das Wiener Baumschutzgesetz wird novelliert. Am Montag hat die Stadtregierung ihre Pläne präsentiert. Änderungen gibt es vor allem bei der Ersatzbaumpflanzung: Künftig können auch größere Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden. Zudem wird die Ausgleichsabgabe verfünffacht.

Etwa 500.000 Bäume stehen außerhalb der Wälder im Wiener Stadtgebiet. Geschützt ist der Baumbestand durch das Wiener Baumschutzgesetz, das es seit 50 Jahren gibt. Heuer soll es novelliert werden, erklärte Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Montag. Damit soll dafür gesorgt werden, „dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben“, wurde Czernohorszky in einer Aussendung zitiert.

Größere Ersatzbäume vorgeschrieben

Generell muss in Wien um eine Erlaubnis für eine Fällung angesucht werden. Schon jetzt wird rund ein Drittel der Anträge abgelehnt, wie betont wurde. Nur wenn das entsprechende Exemplar etwa schon alt bzw. beschädigt ist, ein Bauwerk beeinträchtigt wird, Gefahr für Leib oder Leben besteht oder auch ein öffentliches Interesse überwiegt, darf der Baum weichen. In der Regel ist aber eine Ersatzpflanzung nötig.

Künftig sollen größere Ersatzbäume vorgeschrieben werden, um sie sofort klimawirksam zu machen, wie es hieß. Gepflanzt werden können sie im ganzen Bezirk, nicht mehr nur am alten Standplatz oder im näheren Umfeld – um die Chance zu erhöhen, dass es tatsächlich zu einer Neuanpflanzung kommt. Um das Ersatzgewächs muss man sich bzw. gegebenenfalls ein neuer Grundstückseigentümer dann zehn Jahre lang kümmern, und nicht mehr nur wie bisher fünf Jahre.

Wien verschärft Baumschutzgesetz

Das Wiener Baumschutzgesetz wird novelliert. Am Montag präsentierte die Stadtregierung ihre Pläne. Änderungen gibt es vor allem bei der Ersatzbaumpflanzung: Künftig können auch größere Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden. Zudem wird die Ausgleichsabgabe verfünffacht.

Ausgleichszahlung erhöht

Ist eine solche Pflanzung doch nicht möglich, dann ist wie bisher eine Ausgleichszahlung zu berappen. Statt mindestens rund 1.000 Euro wird der Betrag hier aber auf mindestens 5.000 Euro erhöht. Zudem wird der Betrag laufend valorisiert. Auch die Strafen steigen. Wer eine unter das Gesetz fallende Pflanze einfach so umschneidet, muss mit Pönalzahlungen von 1.000 bis 70.000 Euro rechnen. Das ist laut Stadt mehr als bisher.

Sollte ein Baum etwa bei Bauarbeiten beschädigt werden, kann die Behörde künftig auch Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen. Und schließlich wird klarer definiert, welche Arten ohne Erlaubnis der Axt bzw. der Säge zum Opfer fallen dürfen. Denn Obstbäume waren immer schon ausgenommen, allerdings ohne Auflistung.

Nun wird klargestellt, dass etwa für Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- und auch Quittenbäume keine Genehmigung nötig ist. Der schwarze Holunder und auch der Maulbeerbaum scheinen in der Liste hingegen nicht auf. Sie sind somit geschützt. Fragen, ob es sich dabei um Obstbäume handelt, hatten in der Vergangenheit sogar die Gerichte beschäftigt. Erleichterungen gibt es auch für invasive Arten wie den Götterbaum.

Beschluss Ende Jänner geplant

Das Gesetz soll noch im Jänner im Landtag beschlossen werden. Allerdings werden die Bestimmungen rückwirkend ab sofort gültig – um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten der Novelle zu verhindern, wie erläutert wurde. Auch der Koalitionspartner NEOS zeigte sich mit dem Vorhaben zufrieden. Es sei nun noch besser sichergestellt, dass Bäume nicht leichtfertig gefällt werden dürften, hielt NEOS-Umweltsprecherin Angelika Pipal-Leixner fest.