Gericht

Obst im Wert von 62.000 Euro abgezweigt

Zwei Angestellte eines Wiener Obst- und Gemüsegroßhändlers sind heute vor Gericht gestanden. Sie sollen Obst im Wert von mehr als 62.000 Euro unterschlagen und selbst weiterverkauft haben. Die beiden zeigten sich teilweise geständig.

Innerhalb von zwei Monaten sollen die beiden Kosovaren Gemüse und Obst im großen Stil abgezweigt haben. Sie mussten sich nun wegen Veruntreuung verantworten. Auch der Käufer, ein Bekannter von ihnen, wurde wegen Hehlerei angeklagt. Auf die Schliche kam die betroffene Firmenchefin ihren Mitarbeitern, indem sie einen Privatdetektiv anheuerte, nachdem sie festgestellt hatte, dass es speziell während der Urlaube ihres Geschäftsführers einen unerklärbaren Schwund an Obst- und Gemüsevorräten gab.

Der Detektiv legte sich auf die Lauer und dokumentierte, wie die Angestellten im Alter von 37 und 47 Jahren zwischen März und Mai 2023 Ware aus dem Lager abzweigten und einem 33 Jahre alten Bekannten verkauften, der diese seinerseits an den Mann bzw. die Frau brachte.

Schadenssumme laut Angeklagten geringer

Der ältere Ex-Mitarbeiter des Großhändlers bekannte sich nicht schuldig. Der jüngere gab zu, sich mit kriminellen Machenschaften eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Auch der Abnehmer war grundsätzlich geständig. Die beiden stellten jedoch die inkriminierte Schadenssumme, die die Staatsanwältin in der Verhandlung auf 112.000 Euro ausdehnte, in Abrede. Sie hätten höchstens Obst und Gemüse im Wert von 6.000 Euro abgezweigt bzw. angekauft, versicherten die Verteidiger der beiden.

„Mein Mandant ist zu vier Fahrten mit abgezweigtem Obst geständig. Mehr war nicht“, sagte der Verteidiger Mirsad Musliu nach der Verhandlung. Diese musste auf Ende Februar vertagt werden, da die Firmenchefin nicht als Zeugin vernommen werden konnte. Sein Mandant sei zur Wiedergutmachung in Höhe des von ihm angerichteten Schadens bereit, hielt Musliu fest. „Wir überlegen eine Schadensgutmachung in Form von Naturalien“, bemerkte der Anwalt.