Prozess gegen Ungarin
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Chronik

Haftstrafe nach Attacken auf Pensionisten

Weil sie einen 73-Jährigen und einen 83-Jährigen beraubt und verletzt haben soll, ist eine 47-jährige Ungarin in Wien vor Gericht gestanden. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen.

Die Richterin hielt unter anderem die Verantwortung der Frau in einem Fall für nicht glaubwürdig. Der Schöffensenat sprach die Angeklagte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Nötigung und Entwendung unbarer Zahlungsmittel schuldig. Die 47-Jährige war mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. Ihre Anwältin meldete nach einer Besprechung mit der aufgebrachten Frau Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Zudem wurde die Ungarin in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, weil ihr der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann schizophrene Persönlichkeitszüge bescheinigte. Die Frau sei zwar zurechnungsfähig, aber aufgrund ihres geistig-seelischen Zustands gefährlich. Ohne therapeutische Maßnahmen wäre nach Ansicht Hofmanns nach ihrer Enthaftung mit der Begehung von weiteren Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen.

73-Jähriger mit Hammer verletzt

Die Frau war laut Gericht ohne festen Wohnsitz und hatte auf dem Westbahnhof gezielt alleinstehende Pensionisten angesprochen. In einem Fall aus dem Juli 2023 ging es um einen 73-Jährigen, zu dem die Frau vor Gericht angab, mit ihm in einer Lebensgemeinschaft gewesen zu sein. Der Mann hingegen sagte, er habe die Frau ab und zu in seine Wohnung gelassen. Letzten Sommer sei sie dann „sehr wütend“ geworden, weil er ihr nicht 200 Euro für ein Zugsticket nach Ungarn geben wollte.

Sie habe ihn mit einem Hammer attackiert, ihm Handy und Brieftasche entrissen und seine Krücke in den Lichtschacht geworfen. Dann sei sie aus der Wohnung gestürmt, habe diese abgesperrt und ihn seinem Schicksal überlassen. Der 73-Jährige erlitt eine Schädelprellung, mehrere stark blutende Rissquetschwunden und Hämatome. Erst am darauffolgenden Tag, als die 47-Jährige wieder in die Wohnung kam, wurde ihm ärztliche Hilfe zuteil.

Die Frau bestritt die Tat. Der Mann sei „normal auf dem Bett gesessen“, als sie dessen Wohnung verließ. Die Türe habe sie offen stehen lassen. Als sie am nächsten Tag wiederkam, „hat er irgendwelche Verletzungen im Gesicht gehabt. Ich weiß nicht, woher die stammten“, sagte sie vor Gericht.

K.-o.-Tropfen für 83-Jährigen?

In einem zweiten Fall von Mitte August des Vorjahres übernachtete die Frau bei einem 83-Jährigen. Der Mann schlief plötzlich ein und wachte erst zwei Tage später wieder auf. Mehrere tausend Euro fehlten aus einer Tasche, von der Frau fehlte jede Spur. Am 23. August konnte sie allerdings festgenommen werden.

Zum angeklagten Diebstahl gab sie nun zu, die Tasche des 83-Jährigen mit Gewalt geöffnet zu haben. Darin hätten sich allerdings nur 40 Euro befunden, was ihr das Gericht am Ende nicht glaubte. Dass sie den Pensionisten mit K.-o.-Tropfen betäubt hatte, war nicht nachweisbar. Ein medizinisches Gutachten kam zum Schluss, es sei nicht auszuschließen, dass dieser aufgrund von Medikamenten, die er wegen seiner Herzinsuffizienz nehmen musste, und einer eben erst überstandenen Operation über Gebühr geschlafen hatte.