Polizei tauscht Radar- gegen Lasergeräte zur Geschwindigkeitsmessung. Im Bild: Neues Lasergerät
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Verkehr

Mehr Radargeräte gegen Raser

Die Stadt Wien und die Landespolizeidirektion weiten den Kampf gegen Verkehrsrowdys aus. In den nächsten Jahren sollen 40 neue Verkehrskameras und 20 Radarkästen um bis zu drei Mio. Euro beschafft werden.

Das gaben die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und und Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl am Montag bekannt. Die Ausschreibung solle schon bald starten, hieß es. Der Beschluss stehe kommende Woche auf der Tagesordnung des Mobilitätsausschusses.

Sima verwies auf entsprechende Statistiken, wonach Rasen die Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle sei. Dass diese Zahl – durch Roadrunner – seit einigen Jahren steige, sei besorgniserregend. „Mit rücksichtlosen Duellen und schwindelerregenden Geschwindigkeiten mitten im Ortsgebiet wie 160 km/h am Ring sind Straßenrowdys und illegale Straßenrennen leider auch in Wien bedrohliche Realität“, wurde die Verkehrsstadträtin zitiert.

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Fokus auf bestimmte Strecken

„Eine effektive Überwachung und Geschwindigkeitskontrolle spielt in diesem Kampf eine zentrale Rolle.“ Man wolle der Polizei daher weitere Kameras und Radarboxen zur Verfügung stellen. Pürstl unterstrich, dass die zukünftigen Geräte auf „dem neuesten Stand der Technik“ seien.

Damit soll vor allem das Gemeindestraßennetz, im Besonderen die Hauptstraßen A, überwacht werden. Das für den Großteil aller Radarboxen verantwortliche Innenministerium legt den Fokus laut Stadt Wien vor allem auf die Überwachung von Bundesstraßen. Die neuen, zusätzlichen Radarboxen sollen insbesondere auf beliebten Raserstrecken in der Stadt aufgestellt werden.

Das betrifft laut Stadt Wien unter anderem die Triester Straße (B17) und den Gürtel (B221), die Laaer-Berg-Straße sowie die Grinzinger Straße, die Höhenstraße und Himmelstraße als Zufahrten zum Parkplatz am Kahlenberg und die Heiligenstädter Straße sowie den Ring, wo des Öfteren spontane „Straßenrennen“ veranstaltet werden.

26.600 Anzeigen im Vorjahr

„Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Daher hat der Gesetzgeber die Sanktionen für erhebliches Schnellfahren in den letzten Jahren auch konsequent verschärft“, sagte Pürstl. So können mit 1. März 2024 in Extremfällen Fahrzeuge beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.

Die Polizei nannte am Montag auch entsprechende Zahlen. Allein 2023 seien mehr als 26.600 Anzeigen wegen Schnellfahrens ausgestellt und in 154 Fällen der Führerschein entzogen worden, 150 auffällige Fahrzeuge wurden untersucht und bei über einem Drittel davon auch die Kennzeichen abgenommen. Zudem hagelte es im Rahmen der Schwerpunktkontrollen über 1.400 Anzeigen, in 244 Fällen wurde ein Schnellrichter beigezogen, der an Ort und Stelle das Strafmaß aussprach.

Eigener Straftatbestand gefordert

Sima forderte am Montag auch die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ nach deutschem Vorbild, eine standardmäßige Auslesung der elektronischen Fahrzeugdaten, eine verpflichtende Installation von Geschwindigkeitsbegrenzern auf Kosten der Zulassungsbesitzer in Härtefällen sowie ein bundesweit einheitliches Verwaltungsstrafregister vom Bund.