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Lebenslange Haft für Terrorhelfer bestätigt

Am Wiener Oberlandesgericht (OLG) ist am Dienstag die lebenslange Haft für einen 33-jährigen Tschetschenen bestätigt worden. Der Mann soll dem Wien-Attentäter von 2020 Waffen und Munition beschafft haben.

„Ohne die Waffen wäre die Tat nicht möglich gewesen, bei der vier Menschen gestorben und viele weitere verletzt und traumatisiert wurden“, begründete der Richter das Urteil. Ebenfalls nicht Folge gab das OLG einer Berufung die Höhe der Privatbeteiligtenzusprüche betreffend.

Das OLG beschäftigte sich am Dienstag nur mit dem Strafausmaß. Dass sich der Mann mit der Vermittlung der vom Attentäter beim Anschlag verwendeten Waffen der Beitragstäterschaft am mehrfachen Mord schuldig gemacht hat, war unumstößlich. Der OGH hatte die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes als unbegründet zurückgewiesen. Offen war für den 33-Jährigen damit nur, ob er tatsächlich eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen muss. Seine Strafberufung wies der OGH dem OLG zu.

Anwalt sprach von „untergeordneter Rolle“

Das Argument seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger, sein Mandant habe nur „eine ganz untergeordnete Rolle“ gespielt, überzeugte das Gericht nicht. Er befand, der Angeklagte habe die Höchststrafe nur „für die Öffentlichkeit“ ausgefasst. „Hätte man den Attentäter nicht als Toten, sondern auf der Anklagebank sitzen gehabt, ist fraglich, ob die anderen überhaupt verurteilt worden wären.“ Auch das Teilgeständnis seines Mandanten „muss etwas wert sein“, forderte der Verteidiger, sonst „kann sich künftig jeder hinsetzten und lügen.“

Der Verurteilte selbst zeigte sich während der Berufungsverhandlung ruhig und eher wortkarg. „Es ist nicht alles so gewesen“, sagte er, nachdem ihm das im Februar vergangenen Jahres ausgesprochene Urteil noch einmal vorgelegt worden war. Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich damals auch eine einschlägige Vorstrafe aus. „Wir haben es hier mit einer Waffe zu tun, die zu Kriegszwecken gebaut wurde. Jeder, der so eine Waffe weitergibt, rechnet damit, dass damit Menschen umgebracht werden“, begründete der Richter das Urteil. Alle diese Umstände würden die Verhängung der Höchststrafe rechtfertigen.

Prozess gegen fünf Männer wird teilweise wiederholt

Neben dem Rechtsmittel des 33-Jährigen gab der Dreirichtersenat des OLG auch der Berufung über erstgerichtliche Privatbeteiligtenzusprüche an die Hinterbliebenen der vier beim Anschlag Getöteten bzw. vom Attentäter verletzten Personen nicht statt. Das betraf neben dem Tschetschenen auch einen wegen Beteiligung am Anschlag ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilten mutmaßlichen IS-Anhänger, der am Dienstag aber nicht persönlich erschien. Sein Prozess muss aufgrund erstinstanzlicher Feststellungsmängel voraussichtlich im März in Teilen wiederholt werden.

Dabei geht es darum, ob fünf Männer aus dem Umfeld des Attentäters Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren bzw. eine terroristische Vereinigung sowie eine kriminelle Organisation vorlag. Die zentralen Punkte hinsichtlich des Beitrages zum Mord wurden bereits durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt und sind daher nicht mehr Teil der Neudurchführung der Verhandlung.

Bei dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt wurden im November 2020 vier Menschen getötet. 23 weitere wurden schwer verletzt. Der Attentäter galt als IS-Sympathisant – mehr dazu in Stadtsenat gedachte der Opfer.