Chronik

Vergewaltigung erfunden: Frauen verurteilt

Zwei Schwestern sind am Montag am Straflandesgericht zu 24 bzw. 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie im Jahr 2022 versucht haben, einen jungen Wiener zu erpressen. Eine der beiden Frauen hatte behauptet, der Mann habe sie vergewaltigt.

Die 24-Jährige brach ihr Wirtschaftsstudium ab und heuerte als Escort-Dame bei einer Agentur an. Im Zuge dessen machte sie im Oktober 2021 auch einen Hausbesuch bei dem 24-jährigen Wiener. Dort soll sie schon seine Rolexsammlung im Wohnzimmer bewundert haben, wie der Mann und ein Freund, der sich zu dem Zeitpunkt auch in der Wohnung aufgehalten hatte, als Zeugen vor Gericht aussagten. Die Nigerianerin verabschiedete sich und einen Monat später, am 27. November 2021, zeigte sie den Wiener fälschlicherweise wegen Vergewaltigung an.

Über Whatsapp bedroht

Damit nicht genug, über den Nachrichtendienst Whatsapp bekam der Mann plötzlich auch Drohungen von einer nigerianischen Handynummer in englischer Sprache zugeschickt. Er solle Zahlungen leisten, nur dann werde die Frau die Anschuldigungen zurücknehmen.

„Ich werde dich finden und ich werde dich töten“, stand darin etwa, zudem wurde ein Foto einer Schusswaffe weitergeschickt. Wenn er die Zahlungen leiste, werde die 24-Jährige ihre Anzeige zurückziehen, hieß es etwa. Insgesamt wurden 60.000 Euro von dem Mann verlangt, der die Drohnachrichten monatelang erhielt, aber nie etwas zahlte. Stattdessen ging er mit seinem Anwalt zur Polizei.

„Ich habe nichts damit zu tun“

Als Geldabholerin sollte die Schwester der Frau agieren, die mit der 24-Jährigen am Montag die Anklagebank teilte. Die beiden Frauen bekannten sich bei der Hauptverhandlung am Wiener Landesgericht nicht schuldig und meinten, sie wüssten nicht, wer diese Drohnachrichten verfasst habe. „Ich habe nichts damit zu tun“, sagte die 24-Jährige. Auf die Frage der Richterin, warum diese Mitteilungen auch Details über die Familie der Frau enthalten hätten, meinte sie: „Ich habe keine Ahnung.“ Sie blieb bei der Aussage, dass der Mann sie vergewaltigt hätte und sie nichts mit den Bedrohungen zu tun hätte.

Auch ihre Schwester beteuerte, „nichts von den Chats zu wissen“. Die 26-Jährige habe erst bei ihrer Einvernahme bei der Polizei von den Bedrohungen gehört. Auf das erpresste Geld sei sie nicht angewiesen. „Ich arbeite in einer Bäckerei und verdiene sehr gut“, meinte die 26-Jährige. Auch kenne sie das Opfer gar nicht. „Ich habe ihn heute erst das erste Mal gesehen.“ Dass ihre Schwester als Prostituierte gearbeitet habe, habe sie erst bei ihrer Befragung durch die Polizei erfahren. „Ich habe nur mitbekommen, dass sie jeden Abend arbeiten gegangen ist.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Belastet wurden die Frauen jedoch nicht nur von dem Opfer, sondern auch von dessen Freund sowie von dem Ex-Freund der 24-Jährigen. „Sie hat oft gelogen“, meinte der 27-Jährige. Insgesamt drei Mal berichtete die 24-Jährige dem Mann, dass sie vergewaltigt worden sein soll. Sie erzählte ihrem Ex-Freund auch von den Besitztümern des Freiers, von der Rolex-Sammlung sowie einer Sammlung teurer Sneakers. „Er wohnt in einem Palast“, soll sie dem 27-Jährigen gesagt haben. Daraufhin hätte sie Leute losgeschickt, um den 24-Jährigen zu erpressen.

Die 24-Jährige wurde nicht nur wegen versuchter Erpressung, sondern auch wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt. Sie müssen dem Opfer die Anwaltskosten in der Höhe von 5.500 Euro zahlen. „Die Erstangeklagte hat sich schon bei ihrer ersten Aussage widersprochen. Und die Zeugen haben sie glaubhaft belastet“, sagte Richterin Petra Schindler-Pecoraro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Schwestern – vertreten von den Rechtsanwältinnen Iris Augendoppler und Irene Pfeifer – nahmen ihre Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.