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Versuchter Online-Betrug: bedingte Haft

Wegen schweren Betrugs auf einer Online-Spenden-Plattform hat sich heute eine Frau vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien verantworten müssen. Die Frau wurde zu 18 Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angesichts der reumütigen geständigen Verantwortung und der bisherigen Unbescholtenheit ließ der Schöffensenat Milde walten. Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren kam die Schwangere mit 18 Monaten davon, die ihr überdies bedingt nachgesehen wurden. Sie nahm das Urteil umgehend an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin nannte den versuchten Spendenbetrug der Frau „ein besonders perfides Vorgehen“. Die Angeklagte habe ausschließlich im eigenen Interesse an die karitative Ader der heimischen Bevölkerung appelliert. Erfolg hatte die 35-Jährige damit allerdings keinen. Nicht ein einziger Euro brachte ihr ihre Betrugsmasche ein. „Es hat sich keiner gemeldet. Ich habe kein Geld überwiesen bekommen“, berichtete sie und legte ein umfassendes Geständnis ab.

60.000 Euro für Kellerausbau benötigt

Der Hintergrund: Die gelernte, zuletzt beschäftigungslose Bürokauffrau wollte mir ihren vier Kindern aus vorangegangenen Beziehungen aufs Land ziehen, nachdem sie ihren neuen Lebensgefährten kennengelernt hatte. Im Bezirk Baden fanden sie ihr Traumhaus, das nur ein Manko aufwies: Der Keller war noch nicht fertigstellt. Die Kosten für den Ausbau waren mit 60.000 Euro veranschlagt, die das Paar nicht hatte. Ein Ansuchen um einen Online-Kredit wurde abgelehnt, da sie keine Sicherheiten bieten konnten.

Daraufhin platzierte die Frau auf einer für wohltätige Zwecke gedachten Online-Plattform gefakte Spendenaufrufe: 100.000 Euro Spendenziel, um ukrainische Mütter mit Kindern nach Wien zu bringen, wo Quartiere auf sie warten würden. 500.000 Euro für würdevolle Beerdigungen in der Ukraine, 300.000 Euro Spenden für den behindertengerechten Umbau eines Hauses für ihren behinderten Sohn.

Wohnung für zwei Erwachsene und fünf Kinder zu klein

Sie sei nicht davon ausgegangen, so hohe Beträge zu bekommen. Ihr hätten 60.000 Euro gereicht. Auf die Frage, weshalb sie ohne entsprechende finanzielle Reserven unbedingt in ein Haus am Land habe ziehen wollen, verwies sie auf ihre Wiener Wohnung. Diese sei „nicht groß genug“, sie habe einen Sohn mit Down-Syndrom und aufgrund dessen zusätzlichen Platzbedarf: „Die Wohnung wäre generell viel zu eng gewesen für uns alle.“

Die schwangere 35-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt mit ihren vier Kindern auf 83 Quadratmeter gelebt, wobei die Vier-Zimmer-Wohnung mit Balkon behindertengerecht ausgestattet war. Ihr Lebensgefährte war damals jedoch noch an einer eigenen Adresse gemeldet.