Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung bringt Klarheit: Parken auf zu engen Straßen mit Gegenverkehr ist nicht erlaubt. „Zwei Fahrzeuge mit jeweils 2,60 Metern müssen sich begegnen können. Daraus resultiert: 5,20 Meter brauchen wir jedenfalls Restfahrbahnbreite, und erst wenn das der Fall ist, dann darf man auch daneben parken“, so Markus Raab, Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde MA 46.
„Wollen im Vorfeld legalisieren“
70 Euro müssen gezahlt werden, wenn dennoch dort geparkt wird. Das ist in den vergangenen Monaten etwa vielen Anrainerinnen und Anrainern in der Donaustadt passiert – auch auf Straßen, wo das Vergehen zuvor jahrelang nicht geahndet wurde. Die MA 46 will daher einen Schritt voraus sein: „Es soll tunlichst zu keinen Strafen kommen. Unser Auftrag ist eigentlich, dass wir uns anschauen, wo können wir schon im Vorfeld legalisieren, bevor es zu Strafen kommt.“
Betroffen sind vor allem die vier Bezirke Hietzing, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing. Die Lösungen der Stadt für das Parkdilemma sind unterschiedlich: So werden betroffene Straßen etwa zu Einbahnstraßen umfunktioniert, dann fällt das Thema der Mindestbreite von zwei Fahrstreifen weg. Oder es werden zusätzlich P-Tafeln aufgestellt, die das illegale Parken doch legal machen.