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Studierende geben viel fürs Wohnen aus

Studierende geben im Schnitt 43 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Arbeiterkammer (AK) und Österreichischer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) beauftragte IFES-Studie. Die meisten wohnen privat und zahlen im Schnitt 632 Euro im Monat.

Besonders hoch ist der Wohnkostenanteil am Monatsbudget für Personen in Studierendenheimen (54 Prozent), gefolgt von jenen in privaten Mietwohnungen (49 Prozent) und jenen in geförderten Mietwohnungen (42 Prozent). Zum Vergleich: Laut Mikrozensus kommt die Durchschnittsmieterin bzw. der Durchschnittsmieter in Österreich auf einen Wohnkostenanteil von 21 Prozent des Monatsbudgets. Insgesamt sollten Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen.

60 Prozent in befristeten Mietverhältnissen

Für die Studie wurden im Jänner 2024 1.644 Studierende befragt. Die Mehrheit davon (56 Prozent) wohnt in privater Miete und zahlt im Schnitt 632 Euro pro Monat. Demgegenüber logieren nur 13 Prozent in Studierendenheimen, sie kommen auf Durchschnittskosten von 464 Euro pro Monat. Von den Befragten gaben 59 Prozent der Studierenden an, in Wien inskribiert zu sein.

Studierende geben viel fürs Wohnen aus

Studierende geben im Schnitt 43 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Arbeiterkammer (AK) und Österreichischer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) beauftragte IFES-Studie. Die meisten wohnen privat und zahlen im Schnitt 632 Euro im Monat.

Problematisch ist für die AK-Bereichsleiterin für Bildung, Ilkim Erdost, vor allem, dass rund 60 Prozent der Studierenden mit privatem Mietvertrag in befristeten Mietverhältnissen leben. Das führe unter anderem zu einer Einschränkung der studentischen Mobilität, da diese mit einem einjährigen Kündigungsverzicht und einer dreimonatigen Kündigungsfrist versehen sind, so Erdost bei einer Pressekonferenz. Außerdem wüssten viele Studierende nicht, dass im Altbau bei befristeten Mieten ein Abschlag von 25 Prozent erfolgen müsse. Dadurch würden laut AK-Berechnungen im Schnitt 1.400 Euro pro Jahr zu viel bezahlt.

Studentenheimbewohner haben weniger Geld

Der Grund, warum Studierendenheimbewohner trotz geringerer Mietkosten einen höheren Wohnkostenanteil am Monatsbudget haben, liegt in der Studierendenstruktur. Im Wohnheim kommen vor allem Studierende in den ersten Semestern bzw. internationale Studierende unter, die typischerweise nicht oder weniger arbeiten als Studierende in höheren Semestern und damit über ein geringeres Budget verfügen.

Aufgrund ihres geringen Einkommens besonders häufig auf Unterstützung angewiesen sind Personen, die in Studierendenheimen wohnen. Das liege zum Teil auch an deren Struktur, so ÖH-Vorsitzende Nina Matthies (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ). Private „Luxusheime“ würden aus dem Boden sprießen, seien aber für den Durchschnitt nicht bezahlbar. ÖH und AK fordern daher unter anderem die Wiedereinführung der Studierendenheimförderung des Bundes sowie einen Ausbau der Heimplätze. Bis 2010 konnten Träger von Studierendenheimen Förderungen vom Bund für Neuerrichtungen bzw. Instandhaltung bekommen, mussten sich dafür aber zu sozial verträglichen Benützungspreisen verpflichten.

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Die meisten Studierenden wohnen in einer privaten, befristeten Mietwohnung

Offensive für geförderten Wohnbau

Außerdem müsse der Auswärtigkeitszuschlag bei der Studienbeihilfe verdoppelt werden, so Matthies. Diesen kassieren jene Studierenden, die aufgrund der Entfernung ihres Elternhauses zum Studienort nicht daheim wohnen können. Er betrug 1994 umgerechnet 218 Euro und ist seither trotz eines Anstiegs des Verbraucherpreisindexes um 93 Prozent nur auf 250 Euro angehoben worden.

Darüber hinaus wollen AK und ÖH eine Offensive für den geförderten Wohnbau, die unter anderem eine gewidmete Wohnbaumilliarde des Bundes an die Länder umfassen soll. Außerdem müssten öffentliche Grundstücke für den Wohnbau reserviert werden. Weiters verlangt wird eine Deckelung von Zuschlägen sowie eine Ausweitung der Anwendbarkeit des Richtwertsystems bei den Mieten.

Von der AK erneut gefordert wurde auch ein weitgehendes Aus für befristete Mieten. Große Wohnungseigentümer wie Immobilienkonzerne bzw. Versicherungen sollten demnach nur unbefristet vermieten dürfen. Privatpersonen würde man dagegen die befristete Vermietung einer Wohnung für den Eigenbedarf bzw. jenen von Kindern oder Enkel gestatten.