Eingang zum Landesgericht Wien
APA/Hans Punz
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Chronik

15-Jährige trat Seniorin zu Boden: Verurteilt

Ein erst 15 Jahre altes Mädchen ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden, weil die Schülerin eine 84 Jahre alte Pensionistin zu Boden getreten und dabei aufs Schwerste verletzt hatte. Sie wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Zu dem Gewaltakt kam es am 30. Oktober 2023 am Bahnhof Heiligenstadt, nachdem die Pensionistin im untertunnelten Durchgangsbereich im Vorbeigehen zufällig an den Schultern des Mädchens angestreift sein dürfte. Die 15-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Blicke ausschließlich auf ihr Handy gerichtet, so dass ihr – offenbar infolge der für sie unvorhergesehenen Berührung – das Handy aus der Hand und zu Boden fiel.

Zeuge schilderte Attacke

Das brachte die 15-Jährige derart in Rage, dass sie darauf mit einem Akt rohester Gewalt reagierte, der von Überwachungskameras festgehalten wurde. Ein Zeuge, der die Szene mitangesehen hatte, fasste diese nun im Grauen Haus folgendermaßen zusammen: „Sie (die Angeklagte, Anm.) ist ihr nachgelaufen und im Lauf der alten Dame von hinten in den Rücken gesprungen.“

Die 84-Jährige krachte mit voller Wucht auf den Boden. Sie erlitt Frakturen der Augenhöhle, des Oberkiefers und des Jochbeins, auch drei Rippen gingen rechtsseitig zu Bruch. Im Spital wurden weiters eine Kopfprellung, eine Rissquetschwunde an der rechten Stirnseite sowie Hautabschürfungen festgestellt.

Mädchen soll Drogen konsumiert haben

„Sie kann es sich nicht erklären. Es tut ihr sehr, sehr leid. Diese Tat ist durch nichts, durch gar nichts zu rechtfertigen. Man kann Jugendliche manchmal nicht verstehen“, sagte Verteidigerin Alexia Stuefer. „Ich fühle mich schuldig“, führte im Anschluss die Angeklagte aus. Das Mädchen mit türkischen Wurzeln behauptete in weiterer Folge, die 84-Jährige habe sie im Vorbeigehen rassistisch beschimpft, wofür es aber auf Basis des Materials aus den Überwachungskameras, die im Verhandlungssaal abgespielt wurden, keinen Grund gegeben hätte.

Sie sei an dem Tag mit einer Freundin in Tschechien gewesen, „um mir die Nägel zu machen“, habe dort Ecstasy und Marihuana konsumiert und sei dann mit dem Zug zurück nach Wien gefahren. Am Bahnhof hätten sie die vielen Menschen „gestresst, weil ich mich durch Menschen eingeengt fühle“.

Urteil nicht rechtskräftig

Nachdem der Richter mehrfach die sie belastenden Bilder abgespielt hatte, bemerkte die 15-Jährige auf Betreiben ihrer Rechtsvertreterin: „Es tut mir von Herzen leid.“ Angesichts ihres sehr jungen Alters, ihrer bisherigen Unbescholtenheit und des reumütigen Geständnisses wurde die 15-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Mädchen nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.